Lysbüchel Areal: Erstmals Mindestanteil für gemeinnützige Wohnungen in Bebauungsplan festgeschrieben

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Wie der Verband der Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz in einer Medienmitteilung schreibt, nehme man «erfreut zur Kenntnis, dass der Grosse Rat im Bebauungsplan „Volta-Nord“ (Lysbüchel Areal) für die drei Baufelder mit Wohnungen einen Mindestanteil von 30% für gemeinnützige Bauträger beschlossen hat.» Zuvor wurde die vom Gewerbeverband stark kritisierte Vorlage mit 67 gegen 24 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet. Mit diesem Beschluss bekennt sich die Mehrheit des Grossen Rates zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum. «Die Wohnbaugenossenschaften werden alles daran setzen, dass sie diese künftigen Bauprojekte umsetzen kann.» Von den 1’000 geplanten Wohnungen können somit 300 genossenschaftlich erstellt werden. Diese Vorgabe bedeutet ein Novum bei Bebauungsplänen im Kanton Basel-Stadt: Bisher wurde noch nie ein Anteil für gemeinnützige Wohnbauträger politisch vorgegeben. Im Hinblick auf die weiteren Entwicklungsgebiete wie das Klybeck-Areal wird das eine Vorbildfunktion haben. Auch wenn das Referendum vom Gewerbeverband abzuwarten ist, halten wir fest: Der gemeinnützige Wohnungsbau in Basel ist weiterhin im Aufwind.

Lysbüchel © Baudepartement Basel

Quelle: Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz

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