PETITION GAV ARCHITEKTUR

Florian Hug in den Grossen Rat!

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Seit mehr als 15 Jahren arbeitet er bei Vischer Architekten in Basel, wo er inzwischen Partner geworden ist: Florian Hug kandidiert für den Grossen Rat auf der Liste 3 der LDP. Er möchte die gesetzlichen Vorgaben für die Planung erleichtern: «Eine Verschlankung der rechtlichen und normativen Vorgaben ist nötig und meines Erachtens auch möglich, ohne dadurch den beabsichtigten Zweck zu schmälern.» Zudem setzt er sich für bessere Honorarbedingungen für Architekturbüros ein: «Seitdem keine Empfehlungen zu den Stundenansätzen mehr publiziert werden, scheinen diese trotz erheblicher Teuerung in den letzten Jahren zu stagnieren.» Mit Florian Hug wäre das Basler Parlament um einen engagierten Architekten reicher. Für die Basler Baukultur!

Welche Kompetenzen wollen Sie in den Grossen Rat einbringen?

«Als Architekt setze ich mich für eine umsichtige Standortentwicklung ein. Basel ist eine tolle Stadt mit viel Potenzial. Dieses gilt es zu nutzen und weiter auszubauen. Als attraktiver Wirtschaftsstandort muss Basel auch ein breites Wohnraumangebot bringen, wo die Menschen gerne wohnen. Dazu müssen der Baubestand und die Infrastruktur – insbesondere der Verkehr – unterhalten und erweitert werden. Mit den aktuellen Entwicklungsarealen haben wir eine einzigartige Chance, unsere Stadt weiterzuentwickeln. In meiner beruflichen Tätigkeit befasse ich mich intensiv mit diesen Themen und bringe meine Erfahrung gerne ein.»

Was zeichnet die Basler Baukultur Ihrer Meinung nach besonders aus?

«Die hohe Dichte an qualitativ hochstehenden Architekturbüros und Gebäuden. Der lebendige Architekturdiskurs auf zahlreichen Plattformen.»

Florian Hug: «Das Parkhaus Zossen von Otto Senn aus den 1930er Jahren gilt als ein Exempel für Wohnungsbau in der Moderne» © Lukas Gruntz / Architektur

Inwiefern können die Rahmenbedingungen für Architektur- und Planungsbüros verbessert werden?

«Mit den steigenden Anforderungen wird das Bauen immer schwieriger. Eine Verschlankung der rechtlichen und normativen Vorgaben ist nötig und meines Erachtens auch möglich, ohne dadurch den beabsichtigten Zweck zu schmälern. Weiteres Potenzial sehe ich bei der Honorierung von Architektenleistungen. Seitdem keine Empfehlungen zu den Stundenansätzen mehr publiziert werden, scheinen diese trotz erheblicher Teuerung in den letzten Jahren zu stagnieren. Das ist primär ein hausgemachtes Problem. Die Architekten sollten hier gemeinsam Ihre Interessen besser vertreten.»

Stichwort: Wohnschutz. Braucht es da Anpassungen im Gesetz oder der Verordnung? Und wenn ja: Welche?

«Inhaltlichen Anpassungsbedarf sehe ich vordergründig bei diesen Punkten: Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter zu spezifischen Sanierungs- oder Ausstattungswünschen sollten zulässig sein. Es sollte möglich sein, bei Investitionen in Mietobjekte, die offensichtlich unterhalb der orts- und quartiersüblichen Miete liegen, eine angemessene Mietzinserhöhung zu gewährleisten. Hierzu könnte das Mietpreisraster als Anhaltspunkt dienen. Der Gesuchsprozess sollte vereinfacht und die behördenseitige Kommunikation verbessert werden.»

Die Bewilligungsverfahren in Basel dauern ziemlich lang. Die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monate werden kaum eingehalten. Was muss sich im Bauinspektorat ändern?

«Der Bewilligungsprozess wird zunehmend komplexer und unübersichtlicher. Dies ist zu einem grossen Teil auf die stetig wachsende Anzahl an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zurückzuführen. Das Bauinspektorat muss in seiner Funktion als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde wieder stärker als Leitbehörde auftreten und die involvierten Fachstellen koordinieren. Oft kommt es vor, dass sich Auflagen der Behörden und Fachstellen widersprechen. In Pattsituationen werden Bauherren und Planer hier häufig alleine gelassen. Die Bauinspektoren sollten für solche Fälle erweiterte Kompetenzen erhalten und im Konfliktfall situativ Auflagen übersteuern können. Die Abschaffung der Gebietszuständigkeit für Bauinspektoren führt zu einer zusätzlichen Verunsicherung und Redundanzen. Der Bewilligungsprozess sollte transparenter werden. Im Zuge der laufenden Digitalisierung gibt es da grosses Potenzial (z.B. Einblick in den Bewilligungsfortschritt für Bauherren und Projektverfasser, Online Terminbuchung). Solche Massnahmen würden den Prozess deutlich beschleunigen. Ziel muss sein, wieder eine Kultur des Ermöglichens zu pflegen.»

Wie beurteilen Sie den regierungsrätlichen Vorschlag für eine Solarpflicht in Basel?

«Die in der «Solaroffensive» vorgeschlagene PV-Pflicht, welche auch für Dächer in den Stadt- und Dorfbild-Schon- und Schutzzonen gelten soll, ist zu undifferenziert und geht zu weit. Die Eignung einer PV-Installation darf nicht nur anhand technischer Aspekte festgestellt werden, sondern muss auch die Bausubstanz berücksichtigen. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist essentiell für die Erreichung der Klimaziele. Wir müssen dabei aber behutsam vorgehen und nebst dem Klima auch den anderen Aspekten unserer Umwelt Sorge tragen.»

Parkhaus Zossen

Prädikat «zeitlos»: Das Parkhaus Zossen von Otto Senn © Lukas Gruntz / Architektur

Frage zum Schluss: Welchen Ort oder welches Haus in Basel mögen Sie besonders und weshalb?

«Da gäbe es viele. Sicherlich eines meiner Lieblingshäuser ist das «Parkhaus Zossen» von Otto Senn. Das Wohnhaus aus den 1930er Jahren gilt als ein Exempel für Wohnungsbau in der Moderne. Die grosszügigen und durchdachten Grundrisse funktionieren auch nach 90 Jahren und machen das Gebäude zeitlos. Da ich seit einigen Jahren mit meiner Familie selbst in diesem Haus wohnen darf, ist es zugleich auch mein Lieblingsort.»


Florian Hug
kandidiert auf der Liste 3 der LDP in Grossbasel West


Geboren 1981 in Basel studierte er an der ETH in Zürich, wo er bei Peter Märkli diplomierte. Als Stiftungsrat amtet er bei der Stiftung FOCUS Basel und dem Theologischen Alumneum Basel. Er arbeitet seit 2008 bei Vischer Architekten und ist dort inzwischen Partner. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

 

 

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