PETITION GAV ARCHITEKTUR

Der Claraturm kommt: Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt

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Wie gestern bekannt wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne die hängige Beschwerde gegen den Bau des Claraturms behandelt – und ist nicht auf sie eingertreten. Gemäss Entscheid genüge sie «den gesetzlichen Formerfordernissen offensichtlich» nicht. Somit hat das Hochhausprojekt der UBS-Immobilien nun grünes Licht.

Morger Partner Architekten planen an der Ecke Clarastrasse/Riehenring ein rund 96 Meter hohen Turm. Die Ecke erfährt dadurch eine städtebauliche Akzentuierung. Der Claraturm bildet gemäss Architekten «eine kompositorisch kraftvolle Einheit mit dem neuen Messezentrum». Ganz nach dem Motto «vertikal versus horizontal.» Eine als Annex ausgebildete 5- und 6-geschossige Blockrandbebauung vervollständigt die städtebauliche Setzung in die vorhandene Blockrandstruktur. Das Erscheinungsbild ist geprägt durch gleich breite Streifen, die sich über die gesamte fein geschliffene Volumetrie des Hauses ziehen.

Dank der typologischen Konzeption mit einer Rue Interieur ist eine 10- bis 12-spännige Erschliessung möglich. Die Anzahl der vertikalen Erschliessungen reduziert sich dadurch auf ein notwendiges Minimum. Die vorgeschlagene Typologie ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungstypen.

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