Das Basler Bauinspektorat steht seit längerem in der Kritik. Die Beratung sei schlecht. Die Verfahren dauern zu lange. Die Aufhebung der Gebietszuständigkeit verschlechtere die Beratung. Zuletzt lancierte der Berufsverband sia eine Online-Umfrage zu den Erfahrungen bei Baugesuchen. Darin ist von «steigender Frustration» die Rede. Was heisst das konkret? Steckt das Bauinspektorat (BGI) tatsächlich in der Krise? Und wenn ja: Bis wann sind Verbesserungen zu erwarten? Wir trafen uns mit Baudirektorin Esther Keller zum Gespräch. Darin nahm sie Stellung zur aktuellen Situation im BGI – und ordnete die Kritik ein: «Ich höre eine generelle Unzufriedenheit rund um das Thema Bauen, übrigens nicht nur in Basel, sondern in der ganzen Schweiz. Das diffuse Unbehagen bringt uns jedoch nicht weiter. Wir müssen die Probleme konkret orten.»
«Der SIA steht ebenfalls unter Druck.»
Der Ton ist schärfer geworden. Der Berufsverband SIA schrieb kürzlich in seinem Newsletter: «Die Kommunikation zwischen dem federführenden Bau- und Gastgewerbeinspektorat, den Planenden und den Bauherrschaften war in den letzten Monaten häufig durch steigende Frustration geprägt.» Nachdem der Prozess vom gegenseitigen Austausch und Dialog – zum Beispiel in Form eines Runden Tischs – geprägt war, kam die Umfrage seitens SIA überraschend. Man habe vergangenes Jahr selbst eine Online-Umfrage durchgeführt, bemerkt Esther Keller. Leider sind die Resultate der interessierten Öffentlichkeit nicht zugänglich: «Wir haben die Resultate unserer eigenen Umfrage bewusst nicht öffentlich gemacht. Anhand der Beispiele könnte man schnell identifizieren, wer sie eingereicht hat.» Was sagt Keller zum Vorpreschen des SIA? «Der SIA steht ebenfalls unter Druck, scheint mir. Sie haben Mitglieder, die sagen, es müsse jetzt endlich etwas passieren. Insofern verstehe ich, dass der SIA eine eigene, anonyme, unabhängige Umfrage durchführt. Ich sehe das als einen konstruktiven Beitrag.» Auf jeden Fall müsse die Kritik am Bauinspektorat – und den Bewilligungsverfahren – möglichst konkret sein.
«Bei der Erfüllungsquote der Fristeinhaltung haben wir die Ziele noch nicht erreicht. Sie hat sich im Vergleich zum letzten Jahr noch kaum erholt, weil wir nach wie vor eine Bugwelle an Dossiers aus dem Krisenjahr mit uns mittragen.»

© Adriano Biondo
Geduld, bitte!
Wir wollen konkret sein – und konfrontieren Keller mit diversen Kritikpunkten. Der erste und wichtigste: Die Verfahren dauern nach wie vor viel zu lange. Zur Erinnerung: Gemäss Artikel 87 des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes (BPG) sollte «die Baubewilligungsbehörde in der Regel innerhalb von drei Monaten» entscheiden. Alle Planenden wissen, dass diese Frist aktuell kaum eingehalten wird. Dessen ist sich auch die Regierungsrätin bewusst: «Bei der Erfüllungsquote der Fristeinhaltung haben wir die Ziele noch nicht erreicht. Sie hat sich im Vergleich zum letzten Jahr noch kaum erholt, weil wir nach wie vor eine Bugwelle an Dossiers aus dem Krisenjahr mit uns mittragen. Wir erwarten in den nächsten Monaten eine deutliche Verbesserung, wenn die Restanzen aus den Vorjahren abgearbeitet sind.» Immerhin entspannte sich die personelle Situation: «Wir konnten neun Stellen neu besetzen. Das ist angesichts des Fachkräftemangels ein gutes Zeichen. Es sind viele neue Personen, das ist mir bewusst. Ich bitte um etwas Geduld, bis die Neuen up-to-speed sind.» Geduld ist gut und recht. Leider haben sie nicht alle Bauherrschaften in gleichem Ausmass – und für viele Planungsbüros, grossmehrheitlich KMUs, bedeuten die Verzögerungen einen zusätzlichen ökonomischen Druck.
Spielraum und Ausnahmen
Das neue Personal und die erweiterte Erreichbarkeit sind erfreuliche Nachrichten. Leider ist die fachliche Qualität der Beratungsgespräche mit den neuen, unerfahrenen Bauinspektor:innen nicht immer genügend, wie uns viele Kolleg:innen berichten. Beispielsweise wird man bei Unklarheiten und Ausnahmefällen allzu oft auf ein generelles Baugesuch verwiesen. Das ist zwar kein schlechtes Instrument, hat aber eine massive Verlängerung des Planungsprozesses zur Folge. Denn: Für die Behandlungsdauer von generellen Baubegehren gibt es keine gesetzliche Frist. Die Bearbeitung dauert entsprechend lange. Eine Neuerung betrifft zudem die Aufhebung der Gebietszuständigkeit, die vergangenes Jahr in Kraft trat. Damit verschlechtere sich die Verbindlichkeit der Vorberatung, bemängeln viele. Keller sagt zu dieser Kritik: «Ich verstehe, dass das eine grosse Umstellung ist, nachdem man bis anhin stets seinen Ansprechpartner hatte. Wir möchten aber sicherstellen, dass man dieselben Auskünfte erhält, unabhängig davon, wer das Gegenüber ist.» Sie appelliert an ihre Bauinspektor:innen: «Es geht darum, die Spielräume zu nutzen, zu beraten, Ausnahmen zu ermöglichen. Natürlich darf die Ausnahme nicht systematisch werden, dann müssten wir das Gesetz ändern. Sie können jedoch helfen, um in Anbetracht der hohen Regeldichte bessere Lösungen möglich zu machen.»
«Der neue Online-Erfassungsassistent soll helfen, die Anzahl der Zwischenberichte zu reduzieren. Das beschleunigt die Verfahren.»

Prädikat: Nutzerfreundlich! Der digitale Assistent im Test von Architektur Basel
Digitales Baugesuch verspätet sich
In unserem Interview vor einem Jahr sagte Keller: «In den nächsten Monaten wird es jedoch möglich, dass man die Baugesuche online eingeben kann.» Gelinde gesagt, war das etwas zu optimistisch. Das digitale Baugesuch lässt auch 2024 auf sich warten. Dafür wurde vor wenigen Wochen ein neuer Online-Erfassungsassistent eingeführt, der Planende bei der Vorbereitung und Einreichung eines Baubegehrens unterstützen soll. «Der neue Online-Erfassungsassistent soll helfen, die Anzahl der Zwischenberichte zu reduzieren. Das beschleunigt die Verfahren», erklärt Esther Keller. Wir haben den Assistenten getestet: Tatsächlich ist er nutzerfreundlich und einfach in der Handhabung. Das ist lobenswert. Man erhält darin an verschiedenen Stellen die Aufforderung, verschiedene Dokumente und Pläne als PDF hochzuladen. Zum Beispiel können die Formulare für den Energienachweises per Upload übermittelt werden. Das ganze hat leider einen Schönheitsfehler, wie wir im Gespräch mit Esther Keller erfahren. Die hochgeladenen Dokumente können von den Amtsstellen (noch) nicht verwendet werden. Somit schafft der Assistent eine unnötige Doppelspurigkeit zur physischen Eingabe. Von Keller wollen wir wissen, weshalb die von PDF-Dateien nicht zur internen Anwendung gelangen. Die Antwort fällt ernüchternd aus: «Die Software für die interne Zirkulation zwischen den einzelnen Fachstellen ist noch nicht ready. Die kommt im ersten Halbjahr 2025. Alle mitberichtenden Instanzen werden bis dann befähigt sein, das digitale Tool zu nutzen.» Wir wagen einzuwenden, dass der Zugriff von verschiedenen Nutzer:innen auf ein paar PDF-Files jede Dropbox problemlos schafft. Was ist daran eine derart grosse softwaretechnische Hexerei? Nochmals Keller: «Die Entwicklung der eigenen Software ist komplexer als gedacht. Deshalb dauert es länger.» Die digitale Baueingabe, wie man sie aus dem Baselland kennt, könne man erst 2025 einführen. Neben der Software fehle die gesetzliche Grundlage: «Die digitale Unterschrift bedingt ein eGov-Gesetz. Da ist der Kanton dran. Erst dann können wir komplett auf die digitale Eingabe umstellen.» Auch hier gilt: Geduld, bitte!
Substanzielle Verbesserungen spätestens 2025
Eins muss man Esther Keller zugutehalten: Sie nimmt die Kritik aus Fachkreisen ernst. Fazit unseres ausführlichen Gesprächs: Leider dauern die Umstrukturierungen im Bauinspektorat länger als erwartet. «Ich verfolge einen Dreijahresplan mit dem BGI. Die Ziele sind klar. Bereits erreicht haben wir die längeren Öffnungszeiten und den Online-Erfassungsassistenten. Im 2024 schauen wir die internen Prozesse an, um zu sehen, wo wir uns weiter verbessern können. Auch die Fristen müssen sich 2024 deutlich verbessern. 2025 soll das vollständig digitale Bewilligungsverfahren das Verfahren nochmals verbessern und beschleunigen», bekräftigt Keller zum Schluss unseres Gesprächs. Das tönt gut. Nächstes Jahr soll es besser werden. Hoffentlich. Gerne werden wir dann wieder am Münsterplatz anklopfen. Bis dahin halten wir es mit Goethes Faust: «Wer’s Recht hat und Geduld für den kommt auch die Zeit. Für uns mög› Euer Wort in seinen Kräften bleiben!»
Artikel: Lukas Gruntz / Architektur Basel