Gesamtarbeitsverträge sind längst fester Bestandteil unserer Arbeitswelt

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Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind heutzutage in vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. «Dies ist der Verdienst unserer vorangegangenen Generationen», schreibt Stefan Isenschmid von der Syna in seinem Gastkommentar: «In der heutigen Zeit bieten GAV sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende klare Vorteile, die von ihnen bewahrt und weiter ausgebaut wurden.» Darum setzt sich Isenschmid in Basel für einen GAV in Architekturbüros ein.

Ein stabiles und sinnvolles Konstrukt
In der Bau- und Ausbaubranche, die in naher Verbindung zur Archtitekturbranche stehen, werden seit Jahrzehnten GAV ausgearbeitet und gepflegt. Meinem Wissen nach gibt es in diesen Branchen keinen Bereich ohne GAV – ein durchaus bemerkenswerter Umstand, der für Strukturen spricht, die sich durchgesetzt, etabliert und bewährt haben. Besonders beeindruckend ist: Sobald ein GAV kantonal oder national von der Regierung als allgemeinverbindlich erklärt wird, erlangt er Gesetzesstatus. Dieser Status wird paritätisch von Arbeitgebenden und Gewerkschaften gepflegt – eine grossartige Lösung, die wir uns auch für die Architekturbranche wünschen!

Ein entscheidender Vorteil eines GAV für die Arbeitgebenden ist jedoch die Kalkulierbarkeit: Sie können sich auf dem Markt mit ihrer Leistung, Innovation und Qualität behaupten.

Architekturbüro
Die Vorteile
Für die Arbeitnehmenden ergeben sich aus solchen Verträgen in vielerlei Hinsicht bessere Arbeitsbedingungen als die vom Obligationenrecht vorgesehenen. Sie bieten Sicherheiten bezüglich Arbeitszeiten, Mindestlöhnen, Krankheitsausfällen sowie Kündigungsschutz und vieles mehr. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass ein solcher Vertrag nicht einseitig abgeändert werden kann. Das macht diese GAVs sehr stark und stabil. Zudem ermöglichen solche Verträge eine deutlich bessere Berücksichtigung von Themen wie der Vereinbarkeit zwischen Arbeit und Familie/Freizeit. Die Arbeitgebenden ziehen auch durchaus einige nicht zu unterschätzende Vorteile aus diesen Vereinbarungen. Besonders dann, wenn ein GAV die Allgemeinverbindlichkeit erlangt. Aber auch schon als Verbands-GAV, entsteht in der Branche erheblicher Druck auf Nichtverbandsmitglieder. Beispielsweise gibt es Regeln bei Kantonsvergaben, dass nur GAV-Unternehmen in der Eingabe berücksichtig werden. Ein entscheidender Vorteil eines GAV für die Arbeitgebenden ist jedoch die Kalkulierbarkeit: Sie können sich auf dem Markt mit ihrer Leistung, Innovation und Qualität behaupten. Der Konkurrenzkampf auf der Ebene der Löhne oder der Arbeitsbedingungen fällt weitgehend weg. Dies verleiht der Branche Stabilität und gibt den Arbeitgebenden mehr Freiheit, sich wesentlich auf ihre Dienstleistungen und Produkte zu konzentrieren. Was wiederum beiden Parteien zugutekommt sind die gefunden Lösungen zu den flankierenden Massnahmen gegenüber dem EU-Umland. Auch hier liegen die grossen Vorteile für beide Seiten auf der Hand. Einerseits könne die Auslandsfirmen die schweizer Preise schwerlich unterwandern und sie müssen die Mindestlöhne und Spesen der GAV’s einhalten.

Demokratisch ist ein GAV auch in der Hinsicht, dass sowohl die Mitglieder der Branchenverbände, als auch die Mitglieder der Gewerkschaften über ihre Stellvertreter Einfluss darauf ausüben können.

Architekturbüro
Ein paritätisches, demokratisches und relativ unkompliziertes Mittel
Arbeitgebende und Gewerkschaften verhandeln paritätisch, also gleichberechtigt, die Arbeits- und Entgeltungsbedingungen für einen Betrieb oder eine Branche. Damit ist auch gewährleistet, dass Anpassungen innerhalb eines gewissen Rahmens relativ unkompliziert und im Interesse beider Seiten vorgenommen werden können. Natürlich geht dieser Prozess nicht immer reibungslos von statten, doch am Schluss werden stets Lösungen gefunden. Müsste man solche Prozesse jeweils über ein Parlament abwickeln, würden sie um Einiges länger dauern und wir würden damit vermutlich noch auf dem Fortschrittslevel des letzten Jahrhunderts stehen. Unsere Parlamente wären zudem, mit der hohen Anzahl von Anpassungen, komplett überfordert. Mit Gesamtarbeitsverträgen verfügen wir über eine bedeutende Möglichkeit, auf wirtschaftliche oder gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren, ohne dass der Vertrag dabei seine grundlegenden Sicherheiten verliert. Demokratisch ist ein GAV auch in der Hinsicht, dass sowohl die Mitglieder der Branchenverbände, als auch die Mitglieder der Gewerkschaften über ihre Stellvertreter Einfluss darauf ausüben können. Insofern, welche Bereiche  angepasst oder modifiziert werden sollen. GAVs sind in der Schweiz Instrumente, die weitgehend dem Vertragsrecht unterliegen und bieten somit sehr viele Möglichkeiten, da unter dem Vertragsrecht vielfältige Regelungen zwischen den Parteien getroffen werden können. Die zwingende Basis darunter ist hauptsächlich das Obligationen- und Arbeitsrecht. Sie stellen kluge Lösungen dar, die in ihrem Bereich und in der gesamten Schweizer Gesellschaft zur Stabilität und Sicherheit beitragen.

Petition GAV Architektur
Die Petition wurde im September 2024 gestartet, wobei der Zuspruch erfreulich hoch ist. Auch wenn wir die ersten Zielvorgaben bereits erreicht haben, so führen wir die Petition fort, denn je mehr Unterschriften wir erhalten umso mehr Gewicht erhält euer Anliegen für einen GAV in der Architekturbranche Basels.

Text: Stefan Isenschmid, Regionalsekretär Syna


Endspurt zum GAV Architektur: Wir sind auf gutem Weg und kurz vor der Ziellinie. Jetzt braucht es nochmals alle Kräfte, um unser Ziel zu erreichen. Es ist an der Zeit, gemeinsam ein Zeichen für bessere Arbeitsbedingungen in der Architektur zu setzen!

Jetzt die Petition unterschreiben > Architektur-GAV (syna.ch)

 

 

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