Herzlich willkommen zu «Kunst-und-Bau»

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Herzlich willkommen zu unserer neuen Rubrik «Kunst-und-Bau»! Hier stellen wir Ihnen laufend neue Kunst-und-Bau Projekte vor aus der Region Basel oder solche im Zusammenhang mit Projekten von Basler Architekten, die sich intensiv mit dem Thema Kunst-und-Bau auseinandersetzen. Unsere neue Rubrik startet mit einer Einleitung zur Geschichte und der Bedeutung der Kunst-und-Bau. Denn etwas Theorie gehört sich zu Beginn!

Die Anfänge der Kunst-und-Bau
Der Begriff Kunst-und-Bau wird heute vor allem mit der staatlich oder kommunal verordneten Kunst-und-Bau in Verbindung gesetzt. Es ist ein Begriff, der im 20. Jahrhundert geprägt wurde. Kunst-und-Bau, welche die Verbindung von Kunst und Architektur darstellt, ist aber schon deutlich älter. Erste Kunst-und-Bau Aufträge wurden als Fördermassnahme vergeben, als die Staats- und Gemeindeapparate verschiedener europäischer Länder die schlechte wirtschaftliche Lage der Künstlerschaft verbessern wollten. Anfänglich wurden die Gelder hauptsächlich für Kunst im öffentlichen Raum verwendet. In der Schweiz geschah dies schon sehr früh. Bereits am 3. Juni 1887 wurde der Bundesbeschluss zur «Förderung und Hebung der Schweizer Kunst» verabschiedet und dieser führte dazu, dass 1888 die Eidgenössische Kunstkommission (EKK) ihre Tätigkeit aufnahm. Der Beschluss entsprang einer Anregung von Künstlern und Kunstfreunden, sowie nach heftigen politischen Auseinandersetzungen. Mit dem neuen Staatsverständnis sah sich der Bund für seine Repräsentation verantwortlich und er wollte sie durch die Förderung der Kultur verstärken. So begann der Bund das Ausstellungswesen zu fördern und die Künstler durch Stipendien, Ankäufe und Aufträge zu unterstützen. In diesem Sinne agiert die EKK noch heute und organisiert unter anderem den unter Architekten bekannten «Swiss Art Award».

Wandrelief von Armin Hofmann, 1960, Allgemeine Gewerbeschule Basel (Arch. Hermann Baur), Basel © Architektur Basel

Wandrelief von Armin Hofmann, 1960, Allgemeine Gewerbeschule Basel (Arch. Hermann Baur), Basel © Architektur Basel

Zürich und Basel als Vorreiter
Die Stadt Zürich begann bereits 1908, den Kunstschaffenden Aufträge für baukünstlerischen Schmuck zu vergeben, um deren Auftragslage positiv zu beeinflussen. In Basel besteht seit 1919 die zweitälteste kantonale Förderinstitution für Kunstschaffende: der Kunstkredit Basel-Stadt. Dieser entstand durch die Initiativen des ehemaligen Regierungsrats Dr. Hermann Blocher und der Basler Sektion der Gesellschaft Schweizerisches Maler, Bildhauer und Architekten (GSMBA) an den Grossen Rat und an den Regierungsrat. Wie viele Organisationen, die in dieser Zeit entstanden sind, hatte der Kunstkredit einen Notstandscharakter. Die Stadt Basel stellte ab diesem Zeitpunkt einen jährlichen Kredit zur Förderung der bildenden Kunst zur Verfügung, womit Ankäufe von Einzelwerken getätigt werden konnten. Ab den 30er Jahren wurden weitere Kunstkredite in anderen Kantonen gegründet.

Ähnliche Entwicklungen in Europa
Nach vergleichbarem Prinzip wie es in der Schweiz entstanden ist kamen in Europa sehr ähnliche Förderinstitutionen in anderen europäischen Ländern zustande. So zum Beispiel auch in Deutschland, wo sich Künstlerverbände Anfang der 1920er Jahre zusammenschlossen und vom Staat forderten, bei öffentlichen Bauvorhaben Aufträge zu erhalten. 1934, also unter dem Naziregime, wurde dann erstmals eine Kunst-und-Bau-Verordnung erlassen. Diese blieb mehr oder weniger bis ins Jahr 1950 bestehen, als der Bundestag den Beschluss verabschiedete, die bildende Kunst zu fördern. In Frankreich wiederum wurde im Jahre 1951 der «1 % artistique» in der Verfassung verankert. Und in Italien gab es in den 30er Jahren zwei erste Initiativen, die sich für die Förderung von Kunst-und-Bau stark machten. In jener Zeit kam dies aber vor allem aus faschistischer Motivation heraus, ähnlich wie in Deutschland in dieser Epoche, als man vor allem nationalsozialistische Themen fördern wollte. 1942 wurde dann erstmals ein Gesetz verabschiedet, das unter dem Namen «Legge del 2%» bekannt wurde. Wie in den anderen Ländern sah es vor, 2% der Bausumme für die Förderung von Kunst und Bau-Projekten bei Neubauten zu reservieren. Auffallend ist, dass der Begriff «Kunst-und-Bau» oder oft auch «Kunst-am-Bau», lediglich in der deutschen Sprache seine perfekte Definition gefunden hat. Im Italienischen und Französischen spricht man lediglich von den Bezeichnungen der Gesetze wie eben «Legge del 2 %» oder «1 % artistique». Zwar wird im Italienischen auch die Bezeichnung «interventi artistici nell‘architettura» oder «percento per l‘arte» verwendet, welche aber beide nicht so treffend sind wie die deutsche Bezeichnung.

«Unverrückbar» von Eric Hattan, 2017, Foyer St. Jakobshalle (Arch. Berrel Berrel Kräutler mit Degelo Architekten), Basel © Olivier Christe, Basel

«Unverrückbar» von Eric Hattan, 2017, Foyer St. Jakobshalle (Arch. Berrel Berrel Kräutler mit Degelo Architekten), Basel © Olivier Christe, Basel

Kunst-und-Bau heute
Für die Kunst-und-Bau steht heute nicht mehr der Fördergedanke im Vordergrund, sondern die künstlerische Qualität und Aussage. Das Leitmotiv der Kunst-und-Bau lässt sich in etwa so formulieren, dass sie allen Betroffenen ein ästhetisches Vergnügen und Anregung bieten soll. Sie macht den Bau beziehungsweise das Gebäude unverwechselbar und sie ermöglicht dem Menschen den Zugang zur aktuellen zeitgenössischen Kunst. Der Basler Architekt Hermann Baur zum Beispiel behauptete, Kunst-und-Bau solle auch «das menschliche Lebensgefühl […] steigern [und][…] erhöhen». Am vollständigsten ist die Definition von Karin Frei Bernasconi, der Leiterin Fachstelle Kunst-und-Bau der Stadt Zürich: «Kunst-und-Bau ist immer für einen definierten Ort, eine bestimmte Funktion und einen spezifischen Kontext gemacht und verlangt eine gezielte Auseinandersetzung mit Raum, Programm und Nutzerschaft. Kunst-und-Bau reflektiert differenzierte Aspekte und Haltungen unserer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft und einer Öffentlichkeit, die aus funktional differenzierten Gesellschaften und sozialen Teilbereichen besteht».

Die Vorgehensweise für die Umsetzung von Kunst-und-Bau-Projekten ist heute in vielen Gemeinden beziehungsweise Kantonen sehr ähnlich. In Basel und Zürich zum Beispiel existieren jeweils verschiedene Verfahren. Es gibt die Studienaufträge, bei denen vorgängig eine Auswahl von Künstlern getroffen wird, die danach in einem vorgegebenen Zeitraum ihre Projektidee einreichen müssen. Dieses Verfahren ist in der Stadt Zürich der häufigste Fall. In Basel wiederum gibt es mehr offene Wettbewerbe, bei denen keine Vorauswahl von Künstlern getroffen wird. Dies führt dazu, dass es viel mehr Eingaben gibt als in Zürich. Die Jury entscheidet dann anhand von verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel ästhetische Qualität, Originalität, die Verbindung zur Architektur – und natürlich sollten bei den Projekten auch die Kosten eingehalten werden. Trotz dieser vermeintlich gut organisierten Vorgehensweisen bei den Studien- und Wettbewerbsausschreibungen lässt sich am Beispiel von Basel erkennen, was für Nachteile dabei entstehen können.

Das Baudepartement des Kantons Basel-Stadt legt jeweils einen Zehnjahresplan vor, in dem sämtliche Bauten aufgelistet sind, die in dieser Periode gebaut oder umgebaut beziehungsweise saniert werden sollen. Obwohl grundsätzlich von Anfang an klar ist, dass der Kanton die Aufgabe hat, die Förderbeiträge von Beginn an in das Budget einzuplanen, ist es oft der Fall, dass erst in einer fortgeschrittenen Bauphase entschieden wird ob Beiträge dann tatsächlich gesprochen werden oder nicht. Baur erkannte seiner Zeit ebenfalls diese Sachlage: «Wenn vom ohnehin angespannten Budget noch etwas übrig bleibt, dann, ja dann wollen wir auch der künstlerischen Ausschmückung noch gedenken!». Dies kann vor allem bei Neubauten zur bedauerlichen Situation führen, dass Architekt und Künstler nicht mehr genug Zeit haben, sich darüber austauschen, was die Entstehung einer Kunstintervention betrifft. Bei solchen Situationen kann es zum Beispiel geschehen, dass die Kunstwerke manchmal wie Applikationen wirken oder sogar erst im Nachhinein entstehen. Glücklicherweise ist dies nicht der Regelfall, aber es zeigt auf, dass das heutige System in Basel nicht ganz ideal funktioniert. Selbstverständlich ist nicht nur der Kanton für den reibungslosen Ablauf zuständig, auch Architekt und Künstler müssen zu einem harmonischen Arbeitsverhältnis beitragen.

Glasfassade von Helmut Federle, 2005, Novartis Forum 3 (Arch. Diener & Diener Architekten), Basel © transparency_architectural theory, materiality

Glasfassade von Helmut Federle, 2005, Novartis Forum 3 (Arch. Diener & Diener Architekten), Basel © transparency_architectural theory, materiality


Die Rolle des Architekten

Kunst-und-Bau-Projekte entstehen nicht nur über die Kunstkredite, sie entstehen manchmal auch aus privaten Projekten wie zum Beispiel bei Wettbewerben für Wohnbaugenossenschaften oder eben aus der Motivation des Architekten heraus, der die Auffassung hat, dass Kunst und Architektur zusammengehören und sich gegenseitig ergänzen können, und der deshalb seinen Bauherren davon überzeugt, ein Kunst-und-Bau-Projekt umzusetzen. Zeitgenössische Architekten wie Herzog & de Meuron und Diener & Diener Architekten sind in der Schweiz vorbildlich, wenn es um die Zusammenarbeit mit Künstlern geht. Von Ihnen stammen zum Beispiel die Projekte am Aargauer Kunsthaus mit Rémy Zaugg (Herzog & de Meuron) und die Fassadengestaltung des Novartis Forum 3 mit Helmut Federle (Diener & Diener Architekten). Solch eine idealtypische Zusammenarbeit ist heute leider nicht sehr verbreitet unter den Architekten.

«ICH DAS BILD ICH SEHE» u.a. von Rémy Zaugg, 2003, Aargauer Kunsthaus (Arch. Loepfe, Hänni und Hänggli / Herzog & de Meuron), Aarau © Georg Aerni, Zürich

«ICH DAS BILD ICH SEHE» u.a. von Rémy Zaugg, 2003, Aargauer Kunsthaus (Arch. Loepfe, Hänni und Hänggli / Herzog & de Meuron), Aarau © Georg Aerni, Zürich


Text: Silvio Schubiger / Architektur Basel

Fotos:
– © Georg Aerni, Zürich
– © Olivier Christe, Basel
– © transparency_architectural theory, materiality
– © Silvio Schubiger, Zürich

Quellen:
– Vgl. Cotti, Flavio: Vorwort, in: Der Bund fördert, der Bund sammelt – 100 Jahre Kunstförderung des Bundes, Bundesamt für Kulturpflege (Hrsg.), Bern, 1988, S. 7.
– Vgl. Pantellini, Claudia: Zur Geschichte von Kunst und Bau in der Stadt Zürich, Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Kunst und Bau, 2014, S. 2.
– Vgl. Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Kultur, Kunstkredit: Geschichte. [http://www.baselkultur.ch/kulturprojekte/bildende-kunst/ kunstkredit-kunstfoerderung/geschichte.html]
– Vgl. Kaernbach, Barbara: Aktueller Begriff, Kunst-am-Bau, Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 2010, S. 1.
– Vgl. Ministère de La culture: Les soixante ans du 1% artistique, [http:// www.culturecommunication.gouv.fr/Nous-connaitre/Decouvrir-le-ministere/ Histoire-du-ministere/Ressources-documentaires/Discours/Discours-de-ministres-depuis-1999/Frederic-Mitterrand-2009-2012/Articles-2009-2012/ Les-soixante-ans-du-1-artistique]
– Vgl. Balocchini, Caludia: L’arte negli spazi pubblici. Storia della Legge del 2%, [http://www.artribune.com/professioni-e-professionisti/diritto/2016/07/ diritto-arte-pubblica-legge/]
– Baur, Hermann: Über die Einordnung der bildenden Kunst in öffentliche Bauwerke, in: Das Werk: Architektur und Kunst, Band 33 (1946), Nr. 2, Zürich, S. 58.
– Bernasconi Frei, Karin: Ephemer Emotional Experimentell, in: Bernasconi Frei, Karin; Omlin, Sibylle (Hrsg.): Hybride Zonen – Kunst und Architektur in Basel und Zürich. Birkhäuser, Basel, 2003, S. 20.

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