Von einem Skandal zu schreiben, wäre übertrieben. Das Inserat auf jobs.ch für «eine:n deutschsprechende:n Junior Architekt:in (6 – 9 Monate)» sorgte dennoch für rege Diskussionen. Der Grund: Für die temporäre Stelle wurde ein Lohn von CHF 2’500 pro Monat angeboten. Damit unterschreitet das Angebot den gesetzlichen Mindestlohn. Wir sind der Sache nachgegangen.

© jobs.ch
«Jeder KV-Absolvent verdient mehr.»
Zuerst: Uns geht es nicht darum, mit dem Finger auf einzelne Büros zu zeigen. Wir nennen deshalb keine Namen. Uns interessieren die strukturellen Probleme. Die meisten von uns kennen schlechtbezahlte Arbeitsverhältnisse in Architekturbüros. Das Inserat ist kein Einzelfall. Tiefe Löhne – vor allem für Praktika – sind in unserer Branche gang und gäbe. Dennoch sorgte das Inserat auf den Sozialen Medien für zahlreiche Reaktionen: «Branche ist komplett unterbezahlt… jeder KV-Absolvent verdient mehr, no go!» Oder: «Absolute Frechheit. Das habe ich im Praktikum verdient in ZH. In DE aber leider Normalität…» Das Inserat bezieht sich auf einen Bachelorabschluss. Gerade bei Fachhochschulen, wie derjenigen in Muttenz, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Bachelor als Berufsabschluss angesehen werden kann. In Anbetracht der hohen Lebenskosten in der Schweiz sind CHF 2’500 in jedem Fall wenig. Jemand schrieb: «Fairer wäre es, ein Praktikum mit anschliessender Festanstellung anzubieten.» Damit wäre das Praktikum eine Art minderbezahlte Probezeit. Ob diese Lösung für Arbeitnehmer erstrebenswert ist, bleibt fraglich. Jemand schrieb lakonisch: «Lieber an der Kasse im Aldi arbeiten.»

© jobs.ch
Was sagt das Gesetz?
Als erster Deutschschweizer Kanton nahm die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt am 13. Juni 2021 mit 54% Ja-Stimmen einen Mindestlohn von CHF 21 pro Stunde an. Umgerechnet sind das knapp CHF 4’000 pro Monat. Der Regierungsrat hat am 12. April 2022 die Umsetzung in einer Verordnung sowie die Inkraftsetzung des Mindestlohns per 1. Juli 2022 beschlossen. Relevant sind insbesondere die Regelungen für Praktika, die in Architekturbüros oft anzutreffen sind. Aufschluss darüber finden wir in einer Zusammenfassung von Walder Wyss Rechtsanwälte: «Vom Mindestlohn ausgenommen sind Personen, welche ein Praktikum von höchstens sechs Monaten absolvieren.» Diese sechs Monate können auf höchstens 12 Monate verlängert werden, ohne dass der Mindestlohn zu entrichten ist, sofern «nach Ablauf der sechs Monate ein unterzeichneter Lehrvertrag oder eine Zulassungsbestätigung zu einer eidgenössisch anerkannten Hochschule oder Institution der Höheren Bildung vorliegt.» Als Praktikum gilt ein auf eine bestimmte Dauer ausgelegtes Arbeitsverhältnis, bei welchem bereits schulisch erworbene oder noch zu erwerbende Kenntnisse in praktischer Anwendung vertieft werden, wobei eine Betreuung und Beaufsichtigung der Arbeitsleistung notwendig ist. «Fehlt es beim Praktikum an einem Ausbildungscharakter, gilt unabhängig von der vertraglichen Bezeichnung der Mindestlohn.» Die Büros sind also in der Pflicht, den Ausbildungscharakter nachzuweisen. Für die Praxis ist es zur Verdeutlichung des Ausbildungszweckes des Praktikums empfehlenswert, die Ausbildungsziele, die Tätigkeitsbereiche und die Betreuung im Praktikumsvertrag zu regeln sowie auf Vorgaben der Bildungsinstitutionen zu verweisen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, droht eine Busse von bis zu CHF 30’000.
Stellungnahme des Büros
Zurück zum besagten Jobangebot. Inzwischen hat sich das betreffende Büro bei uns gemeldet: «Uns ist hier ein Fehler unterlaufen. Bei der Lohnangabe handelt es sich um die Vergütung einer Praktikumsstelle, beim Stellenbeschrieb um die eines/einer Junior-Architekten/Architektin. Dies passt selbstverständlich nicht zusammen.» Das Inserat wurde inzwischen gelöscht. Ende gut, alles gut? Spätestens seit unserer grossen Umfrage ist klar: Es gibt prekäre und halblegale Arbeitsbedingungen in der Architekturbranche. Insbesondere in Basel. Deshalb bleiben wir am Thema dran – und so viel sei verraten: Wir werden bald Neuigkeiten präsentieren.
Text: Lukas Gruntz
Quelle:
Zusammenfassung Walder Wyss Rechtsanwälte