Aktuelles 24.07.25

«Nicht quantifizierbares gesundheitliches Restrisiko»

Die Entlassung bedeutender Zeugen der Basler Industriearchitektur aus dem Inventar für schützenswerte Bauten wirft Fragen auf. Einige Versprechen des städtebaulichen Leitbilds scheinen damit hinfällig: «Das in Klinkerbauweise errichtete historische Ensemble am östlichen Ende der Strasse (WKL 370–381) bildet den Auftakt für die grossen Neubauten, die den Massstab und die Gestaltungsprinzipien der Bestandsbauten aufgreifen», las man darin. Wie konnte es so weit kommen? War die Entlassung aus dem Inventar zwingend? Und was heisst das für das Netto-Null-Ziel? Wir haben beim Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) nachgefragt.
Eine Frage der Angemessenheit «Nach reiflicher Abwägung sind die Kantonale Denkmalpflege und der Denkmalrat daher zum Schluss gekommen, dass eine Unterschutzstellung dieser Fabrikationsbauten aufgrund der Schadstoffbelastung nicht angemessen wäre», stand in der Medienmitteilung zur Inventarentlassung. Was waren das für Abwägungen? «Die Abklärungen zu den Schadstoffen zogen sich über mehrere Jahre hin und beinhalteten beim Bau 90 auch eine Pilotsanierung inkl. Messungen über ein Jahr. Die notwendigen Schadstoffsanierungen würden einen flächendeckenden Materialabtrag und die anschliessende Abdichtung aller inneren Oberflächen bedeuten. Das schutzwürdige Erscheinungsbild würde dadurch sehr stark beeinträchtigt.» Eine wesentliche Rolle spielte bei den Abwägungen von Denkmalpflege und Denkmalrat das «nicht quantifizierbare gesundheitliche Restrisiko». Bei Unterschutzstellungen sei stets die Verhältnismässigkeit zu beachten. Kurz: Im Fall der ehemaligen Fabrikationsbauten erschien eine Unterschutzstellung angesichts der Schadstoffbelastung nicht angemessen. «Aus denkmalpflegerischer und städtebaulicher Sicht sind die Inventarentlassungen natürlich sehr bedauerlich.» Hier besteht in Basel ein grundsätzliches Problem in der gesetzlichen Handhabung: Das Bauinspektorat verlangt bei Baugesuchen einen finalen Entscheid über den Schutzstatus. Damit entfällt die Option, schutzwürdige Häuser im Inventar zu belassen – auch wenn Bauvorhaben umgesetzt werden. Die Denkmalpflege verliert den Zugriff. In Zukunft wäre eine flexiblere Auslegung des kantonalen Gesetzes über den Denkmalschutz angebracht. Gab es unabhängige Schadstoffuntersuchungen? Die Schadstoffuntersuchungen waren matchentscheidend. Es stellt sich die Frage nach deren inhaltlicher Unabhängigkeit. Von wem wurden sie in Auftrag gegeben? Inwiefern konnte die Denkmalpflege unabhängige Zweitmeinungen einholen? Hier bleibt die Antwort des BVD schwammig: «Für die Beurteilung der Schadstoffe in Hinblick auf eine eventuelle Unterschutzstellung konnte die Kantonale Denkmalpflege über das Bundesamt für Kultur Bundesexperten hinzuziehen. Nachdem deren Berichte vorlagen, nahm die Kantonale Denkmalpflege Rücksprache mit Expertinnen und Experten seitens Kanton. Beratend war zudem die Rechtsabteilung des BVD involviert.» Es ist fraglich, weshalb keine Expert:innen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) beigezogen wurden. Das Bundesamt für Kultur – und vor allem die Rechtsabteilung – verfügt nicht über die spezifische Expertise in Sachen Altlasten.

Bauten 322 / 328 © Kathrin Schulthess/Architektur Basel

Städtebauliches Leitbild ausgehebelt Das Damoklesschwert hängt drohend über der Mauerstrasse. Die Eigentümerschaft prüft gemäss Medienmitteilung den «Rückbau» der charakteristischen Klinkerbauten. Damit würde das städtebauliche Leitbild in diesem Arealteil sein Fundament verlieren. Eine grundlegende Überarbeitung wäre die Folge. Hier bleibt die Antwort des BVD nichtssagend: «In der laufenden Planungsphase des Richtprojekts werden die offenen Planungspendenzen gemeinsam vertieft bearbeitet. Dazu zählt auch das Szenario der Inventarentlassung und ein allfälliger Rückbau der genannten Gebäude. Bei der Vertiefung des Städtebaus und mit dem Richtprojekt im Areal 3 nördlich der Mauerstrasse werden wesentliche Rahmenbedingungen wie Strassen- und Baulinien, die Grösse der Baufelder, die maximale Gebäudehöhe sowie die Bruttogeschossfläche (BGF), die Freiraumversorgung und die zu schaffenden Naturwerte als Grundlage für den Bebauungsplan und weitere Vertiefungen der Planung festgesetzt.» Die Erhaltung der Identität des Ortes, die baukulturelle Einbindung in den Kontext, sucht man bei den «Planungspendenzen» leider vergebens.

Bau 90 © Kathrin Schulthess/Architektur Basel

Abbruch von Bestandesbauten «zu bedauern» Die Frage der ökologischen Nachhaltigkeit ist zentral für das Klybeck-Areal. Inwiefern wäre bei einem Abbruch der aus dem Inventar entlassenen Bauten unter Berücksichtigung der grauen Energie die Erreichung des Netto-Null-Ziels möglich? «Nach aktuellem Stand des Wissens ist ein Abbruch von Bestandesbauten aus Sicht von Netto-Null in der Regel zu bedauern. Auch bei einem allfälligen Abbruch der aus dem Inventar entlassenen Gebäude bleibt das Netto-Null-Ziel bei der Arealentwicklung klybeckplus bestehen», schreibt das BVD auf unsere Anfrage. Die Rahmenbedingungen, dieses Ziel mit der Transformation erreichen zu können, werden erst mit dem Bebauungsplan verbindlich gesichert. «Die Chance einer Arealentwicklung ist eine Gesamtbetrachtung auch bezüglich Nachhaltigkeit.» Dies bedeute gemäss BVD, «dass eine negative Auswirkung aufgrund von nicht vorgesehenen Abbrüchen mit anderen Massnahmen kompensiert werden kann. Ein Abbruch eines Gebäudeensembles wie in diesem Fall bedeutet also höhere Anstrengungen an anderer Stelle innerhalb des Planungsperimeters.» In diesem Zusammenhang sei gegenüber dem Leitbild bereits eine Veränderung in die Planung eingeflossen – also mehr Bestandserhalt berücksichtigt worden.

Bauten 371 / 375 © Kathrin Schulthess/Architektur Basel

Erhaltungsziel A im ISOS bleibt bestehen Die Inventarentlassung ist beschlossene Sache. Bestehen bleibt jedoch der Eintrag in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Die vom Entscheid betroffenen Bauten weisen im ISOS das höchste Erhaltungsziel A auf. Das heisst konkret: «Abbruchverbot, keine Neubauten.» Alle Gebäude, Anlageteile und Freiräume müssen integral erhalten bleiben. «Störende Eingriffe» sind zu beseitigen. Im ISOS wird insbesondere die «geschlossene Gebäudereihe von aussergewöhnlicher Länge an der Mauerstrasse, geprägt durch den roten Backstein der Fassaden» gewürdigt. Ebenso ist das K90 und dessen «sichtbare Skelettkonstruktion, Gefache aus grauem Backstein, hohe Fensterbänder mit feiner Sprossenteilung» festgehalten. Bei allfälligen Abbruchgesuchen hätten Einsprachen von Fachverbänden – beispielsweise Heimatschutz oder Freiwillige Denkmalpflege – durchaus Chancen. Auf die juristischen Abwägungen darf man gespannt sein.  Dabei sollte man denkmalpflegerische Scheuklappen ablegen: Auch partielle Rekonstruktionen der Industriebauten sind eine bedenkenswerte Lösung. Die Identität des Ortes steht auf dem Spiel. Bestehen bleibt in jedem Fall das «nicht quantifizierbare gesundheitliche Restrisiko» – es schlummert vor allem im Boden. Text: Lukas Gruntz / Architektur Basel