Aktuelles 13.04.26

Gelterkinden: Ratio, Ratio, Ratio - Ist das neue Schulgebäude bald wegrationalisiert?

Erlebnisbericht und Einordnung des Öffentlichen Informationsanlasses «Nein zum Luxus-Schulbau» am 09.4.2026 in Gelterkinden.

Die Wettbewerbsjury hatte keinen Ortsbezug, der Architekt ist zu weltgewandt, die Referenzen der Bauingenieure sind zu imposant, und die Landschaftsarchitekten kommen aus «Züri». In diesem Wortlaut stellt das Referendumskomitee bei der Präsentation des Projekts «Campus Loggia» die zuständigen Fachleute vor und enthebt sie so der Kompetenz, einen Schulhausbau für Gelterkinden zu planen; diese wird scheinbar nur Ortsansässigen zugesprochen. Dass die Gemeinde und die Schule als Sachrichter:innen im Verfahren integriert waren, wird ausgeblendet.

An der Veranstaltung wird das Projekt «Ratio» vorgestellt. Architektur Basel hat darüber bereits berichtet: https://architekturbasel.ch/unlauterer-angriff-auf-den-architekturwettbewerb-in-gelterkinden Wobei klar darauf verwiesen wird, dass es in der Abstimmung am 26.04.2026 nicht um diesen Projektvorschlag geht. Mit dem Projekt «Ratio» soll nur aufgezeigt werden, dass ein günstigerer Schulbau mit den Vorgaben aus dem Wettbewerb von 2023 möglich wäre. Es wird die Behauptung aufgestellt, dass das Projekt weiter entwickelt sei als «Campus Loggia», was in sechs Wochen Fronarbeit von Planern und Unternehmern jedoch ohne Beteiligung einer ausgebildeten Architekt:in oder Nutzerverterter:innen der Schule geschah. Der Titel Architekt sei ja nicht geschützt. Ausserdem sollen den vorliegenden Kosten zum Projekt «Ratio» Offerten zugrunde liegen, welche eine Kostensicherheit von ±10 % garantieren.

Falls der Projektierungskredit für «Campus Loggia» abgelehnt wird, ist die Arbeitsgruppe bereit, den erarbeiteten Vorschlag «Ratio» dem Gemeinderat kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Projekt «Ratio» sei so gut ausgearbeitet, dass bereits im Dezember 2026 über den Projektierungs- und Baukredit abgestimmt werden könne und im Sommer 2029 schon die Schlüssel für das fertiggestellte, rationale Schulgebäude übergeben werden könnten.

Luftbild des Gegenprojektes «Ratio»

Wie das nun mit dem öffentlichen Beschaffungswesen aussehe? Kein Problem: Die Gemeinde müsse nur 50’000 Franken in die Planung investieren, die könnten sie freihändig vergeben; schon stehe das fertige Vorprojekt von «Ratio» und könne im Dezember als Planungs- und Baukredit vors Volk. Die Sektion Basel des SIA (Schweizer Ingenieur- und Architektenverein) ist durch Lukas Weber am Anlass vertreten, und dieser merkt an, dass für die verbleibende Planerleistung nach dem Vorprojekt mit 18-22% Planungshonorar der Baukosten zu rechnen ist und somit wieder dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterliegt.

Die Antwort kommt prompt: Die Planungskosten würden unter 250’000 Franken liegen, denn «Ratio» sei so unglaublich rational und einfach, dass bei Weitem nicht so viel Planungshonorar benötigt werde. Ihnen liege für diese Behauptung auch die Offerte eines Architekten vor. Mehr dazu in der Einordnung.

Es scheint, als würde die Arbeitsgruppe «Ratio» erst jegliche architektonische Qualität wegrationalisieren, dann die Planerleistung und schliesslich das Schulgebäude selbst. Die Gemeinde Gelterkinden hat mit der Ausschreibung des offenen Wettbewerbs einen wichtigen Qualitätsschritt vollzogen. Mit dem Projekt «Campus Loggia» liegt ein durchdachtes Konzept vor, das pädagogische Anforderungen und Nachhaltigkeit überzeugend integriert. Die Planung eines Schulgebäudes ist ein langfristiger Prozess und kein kurzfristiges Vorhaben. Allfällige Einsparungen sollten am Siegerprojekt und in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsteam sowie den Nutzer:innen erfolgen. Ziel ist ein zeitgemässes, langlebiges Schulgebäude für mehrere Generationen – kein kurzfristiger Schnellschuss.

Erlebnisbericht: Rebecca Wirz, Architektin Msc. ETH, aufgewachsen in Gelterkinden

Am 26. April 2026 wird über den Projektierungskredit für das Projekt Campus Loggia eine briefliche Abstimmung durchgeführt.

Eine Einordnung der Informationen

Planungshonorar nur durch Dumpingansätze möglich
Wir machen die Rechnung: Bei honorarberechtigten Baukosten (BKP 2) von rund 4,6 Millionen kann das Planungshonorar nur unter CHF 250’000 liegen, wenn der Stundensatz bei rund CHF 47 liegt – das Vorprojekt wurde bereits exkludiert. In der Schweiz liegt der in der Regel angesetzte Stundensatz für Architekt:innen bei CHF 135. So war er auch im Wettbewerb definiert. Die Honorarannahme der Projektgruppe basiert demnach auf massivem Dumping und stellt keine fairen Bedingungen dar.

Schenkung verhindert Weiterarbeit der Projektgruppe
Die Projektgruppe «Ratio» erwähnte, sie würden ihr Projekt der Gemeinde kostenlos zur Verfügung stellen. Der Gemeinderat könne damit machen, was er wolle. Respektive den ersten Projektierungskredit von CHF 50’000.- freihändig sprechen für die Weiterbearbeitung, da dieser unter den Schwellenwert für das Submissionsverfahren fällt. In einem Nebensatz erwähnte Dr. Jacob Baader, dass die vom Projektteam geleistete Fronarbeit nicht unwesentlich war und bezifferte den Aufwand mit ca. 35’000.-. Das heisst das Komitee will der Gemeinde ein Geschenk in diesem Wert machen.

Die von der Projektgruppe in Aussicht gestellte «kostenlose» Überlassung des Projekts «Ratio» an die Gemeinde wirft bei näherer Betrachtung grundlegende vergaberechtliche Fragen auf. Zwar kann eine solche Zuwendung formal als Schenkung im Sinne des Obligationenrecht OR qualifiziert werden, sofern sie ohne rechtlich durchsetzbare Gegenleistung erfolgt. Diese formale Einordnung greift im vorliegenden Kontext jedoch zu kurz. Denn gleichzeitig wird – zumindest implizit – eine Weiterbearbeitung durch das gleiche Projektteam in Aussicht gestellt. Damit verliert die behauptete Unentgeltlichkeit ihre praktische Bedeutung. Die vorgängig erbrachte Planerleistung im Umfang von rund CHF 35’000.– wirkt faktisch wie eine Investition in eine spätere Beauftragung.

Auch wenn der Betrag unterhalb der Schwellenwerte liegt und somit grundsätzlich freihändig vergeben werden könnte, entbindet dies die Gemeinde nicht von der Einhaltung der Grundprinzipien des öffentlichen Beschaffungsrechts gemäss IVöB. Insbesondere die Gleichbehandlung der Anbieter sowie die Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs sind zwingend zu beachten.

Genau hier liegt das Problem: Wird diese Vorleistung zur Grundlage einer späteren Weiterbearbeitung gemacht, entsteht eine faktische Vorfestlegung, die den Wettbewerb erheblich verzerrt, wenn nicht gar ausschaltet. Andere Anbieter können unter solchen Voraussetzungen kaum gleichwertige Angebote einreichen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Kombination aus «Schenkung» und anschliessender freihändiger Weiterbeauftragung nicht als neutraler Vorgang, sondern als potentiell systematische Umgehung der vergaberechtlichen Ordnung. Entscheidend ist nicht die gewählte Bezeichnung, sondern die Wirkung des Vorgehens.

Eine solche Praxis untergräbt das Vertrauen in faire und transparente Beschaffungsverfahren. Sie ist anfechtbar und muss aus rechtsstaatlicher Sicht von allen Gelterkinder:innen kritisch hinterfragt werden.

Ergo: So einfach wie es vom Projektteam «Ratio» in Aussicht gestellt wurde, ist es nicht. Es drohen langwierige, rechtliche Auseinandersetzungen. Womit die Realisierung des neuen Schulhauses nicht näher, sondern in die weite Ferne rückt.

Einordnung: Christina Leibundgut, Architektur Basel