PETITION GAV ARCHITEKTUR

Schlappe für Klybeck-Investoren: Beschwerde von Verfassungsgericht abgewiesen

0

«Die Initiative ist rechtlich zulässig und die gegen den Grossratsbeschluss erhobene Verfassungsveschwerde ist damit vollumfänglich abzuweisen», heisst der letzte Satz der Beurteilung des Basler Verfassungsgerichts. Der Satz bedeutet eine schmerzliche Niederlage für die Investoren des Klybeck-Areals. Damit wird die Volksinitiative „Basel baut Zukunft“ für gültig erklärt. «Es liegt nun an den Besitzern des Klybeckareals – Rhystadt und Swiss Life –, die juristische Blockade aufzugeben und sich der politischen Auseinandersetzung über die Bedürfnisse der Bevölkerung nach genügend nachhaltig preisgünstigem Wohnraum zu stellen», fordern die Initianten in einer Medienmitteilung.

Quartier der Zukunft: Das Klybeck Areal im Kleinbasel © Montage Architektur Basel

Quartier der Zukunft: Das Klybeck Areal im Kleinbasel © Google Maps / Montage Architektur Basel

Wir blicken zurück: Die kantonale Initiative «Basel baut Zukunft» kam im Juli 2020 mit über 3‘500 Unterschriften zustande. Sie möchte für die Umnutzung ehemaliger Basler Industrieareale in Wohn- und Gewerbequartiere drei Leitplanken setzen: Erstens verlangt sie «50 Prozent der Bruttogeschossfläche muss in Kostenmiete vermietet werden, um nachhaltig günstige Mietzinsen zu gewährleisten», zweitens eine «wirksame» Mitwirkung der Bevölkerung und drittens die Sicherstellung der CO2-Neutralität. Der Grosse Rat hat – wie zuvor schon der Regierungsrat – die Initiative am 11. November 2020 für gültig erklärt. Dagegen erhoben zwei Grossräte, Jeremy Stephenson (LDP) und Andrea Knellwolf (CVP),  sowie Walter Isler-Probst aus Riehen Beschwerde beim Verfassungsgericht. Sie machten geltend, dass die Initiative «Unmögliches verlange und höherrangiges Recht» verletze. Sie bewirke einen unzulässigen Eingriff in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit.

«Das Urteil zeigt, dass es kein Recht auf Bodenspekulation gibt. Das öffentliche Interesse an bezahlbarem Wohnraum überwiegt.»
– Ivo Balmer

© Mireille Hohlbaum / Architektur Basel

Rundgang durchs Klybeck-Areal © Mireille Hohlbaum / Architektur Basel

Mit ihrer Argumentation fanden sie vor Gericht kein Gehör. „Die Beschwerdeführer vermögen nicht aufzuzeigen, dass bei einer Umsetzung der Initiative durch entsprechende Planungsbeschlüsse des Grossen Rates oder des Regierungsrates eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der betroffenen Areale nicht mehr möglich sein soll“, heisst es im 32 Seiten starken Urteil. Aus der Initative ergebe sich für die EigentümerInnen keine Unzumutbarkeit: „Es ist nicht erkennbar, dass die Initiative mit dieser Übergangsbestimmung gegen höherrangiges Recht verstossen soll.“ SP-Grossrat Ivo Balmer fasst das Urteil folgendermassen zusammen: «Das Urteil zeigt, dass es kein Recht auf Bodenspekulation gibt. Das öffentliche Interesse an bezahlbarem Wohnraum überwiegt.» Aktuell befindet sich das Klybeck-Areal noch in der Industrie- und Gewerbezone. Die Investoren hatten rekordverdächtige 1,2 Milliarden Franken für das Areal bezahlt und mit diesem Kaufpreis bereits auf die Umzonung und -nutzung spekuliert. Das dazwischen ein politischer Aushandlungsprozess steht, schienen sie dabei vergessen zu haben.

«Mit diesem Richterspruch wird sich der Konflikt um die Transformation des Klybeck-Areals zuspitzen.»
– Patrick Marcolli

© Mireille Hohlbaum / Architektur Basel

Blick aufs Klybeck-Areal © Mireille Hohlbaum / Architektur Basel

Durch das Urteil gestärkt fühlt sich das Initiativkomitee. «Es liegt nun an Rhystadt und Swiss Life, die rechtliche Blockade aufzugeben und zu einer raschen politischen Klärung Hand zu bieten», schreiben die Initianten, die ihrerseits die Umnutzung des Klybeckareals nicht verzögern wollen. Die unterlegenen Parteien könnten das Urteil jedoch ans Bundesgericht weiterziehen. Ivo Balmer hätte dafür kein Verständnis: «Ein Weiterzug wäre eine reine Verzögerungstaktik, schliesslich bezieht sich das Verfassungsgericht in mehreren Punkten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts.» Man biete Hand für eine politische Lösung, die sowohl den Interessen der Bevölkerung wie jenen der Investoren entgegenkommt: «Der Ball liegt nun aber bei den Planungspartnern.» Seitens Klybeck Plus, den Investoren Swiss Life AG und Rhystadt AG, lag bis dato keine Medienmitteilung vor. Man darf auf den weiteren Spielverlauf gespannt sein – hoffentlich auf dem demokratischen Feld und nicht vor Bundesgericht. Patrick Marcolli fasste die Situation in seinem Kommentar in der bz Basel wiefolgt zusammen: «Mit diesem Richterspruch wird sich der Konflikt um die Transformation des Klybeck-Areals zuspitzen. Eine der beiden Grundeigentümerinnen, die Swiss Life, hat in dieser Zeitung angedroht, dass sie bei einer Annahme der Initiative ihre Pläne für Wohnraum begraben werde.» Im Sinne der Sache sollte eine weitere Zuspitzung vermieden werden. Ziel muss eine politische Lösung sein. Wie wäre es mit einem gutschweizerischen Kompromiss?

Quelle Medienmitteilung: www.baselbautzukunft.ch

 

Comments are closed.