Das BGI im Fokus: viel Medieninteresse an der Präsentation der Geschäftsprüfungskommission (GPK) © zVg
Ein Unding namens Zwischenbericht
Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Bauinspektorat warf hohe Wellen. Die darin akribisch dokumentierten Missstände stimmen nachdenklich. Inhaltlich besonders wichtig ist die Kritik am Mechanismus der Zwischenberichte, findet unser Redaktor Lukas Gruntz in seinem Kommentar. Die gängige Praxis sei ein Unding. Die künstliche Verlängerung der Bearbeitungsfristen durch das Ausstellen von kostenpflichtigen Zwischenberichten müsse endlich ein Ende haben.
Multiplikation der Bearbeitungsfrist
Sie sind im Bewilligungsverfahren ein grosses Ärgernis. Die Rede ist von den Zwischenberichten. Wer hat es nicht schon erlebt? Kurz vor Ablauf der dreimonatigen Bearbeitungsfrist flattert ein Schreiben vom Münsterplatz ins Haus. Die Konsequenz: Die Frist verlängerte sich automatisch um weitere drei Monate. «Der GPK wurden entsprechende Verfügungen vorgelegt, in denen Zwischenberichte auch bei einfach zu behebenden Fehlern wie fehlenden Unterschriften, die mit einem einfachen Anruf hätten erledigt werden können, erlassen worden waren», beschreibt der GPK-Bericht den Sachverhalt. Tatsächlich kommt es oft zu Zwischenberichten wegen marginaler Mängel, die man entweder bilateral lösen oder als Auflage im Bauentscheid mitgeben könnte. Dies hatte mitunter System: «Die Auskunft gebenden Mitarbeitenden bestätigten der GPK, dass Zwischenberichte zuweilen wegen Belanglosigkeiten einzig deshalb ausgestellt würden, um Zeit zu gewinnen und dem anhaltenden Druck auszuweichen.» Fatal.
Fristgerecht schafft es das BGI bei rund zwei Dritteln der Gesuchen © Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Zwischenberichte als Geschäftsmodell?
Als wäre der Zeitverlust nicht genug. Die Gesuchsstellenden dürfen pro Zwischenbericht das Portemonnaie öffnen. Die Gebühren berechnen sich anhand der Höhe der Baukosten. Kleines Rechenbeispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus für 10 Mio. CHF zahlt man pro einzelnen Zwischenbericht zwischen CHF 2'000 und CHF 6'000, je nachdem, wie viele Instanzen involviert sind. Böse Zungen sprechen von einem klugen Geschäftsmodell. Umso erstaunlicher ist es, dass das BGI keine Zahlen zu den Zwischenberichten nennen kann: «Die GPK konnte die Häufigkeit dieser geschilderten Praxis mangels statistischer Erfassung nicht überprüfen.» Kleiner Tipp: Vielleicht sollte man höflich bei der Buchhaltung des BVD nach den Rechnungen der Baubewilligungen nachfragen. Dort wären die Zahlen zu den Zwischenberichten ersichtlich. Statistik ist manchmal eine Frage des Willens.
‹Schachuhrsystem› als Lösung
Besserung ist in Sicht. Hoffentlich. «Die GPK fordert eine Praxisänderung des BGI, wonach die Bearbeitungsfrist eines Dossiers mit einer Beanstandung oder einem Zwischenbericht nicht neu zu laufen beginnt, sondern nur unterbrochen wird, bis die Beanstandung erledigt ist.» Und siehe da, die Forderung stösst am Münsterplatz auf offene Ohren: «Die Empfehlung der GPK ist nachvollziehbar und befindet sich in Umsetzung. Die neu eingeführte Software ist bezüglich der Auswertungsmöglichkeiten noch nicht abschliessend definiert. Das von der GPK empfohlene ‹Schachuhrsystem› zur künftigen Ermittlung der Fristen wird als sinnvolle Weiterentwicklung aufgenommen.» Die Einsicht kommt reichlich spät. Aber besser spät als nie. Das «Schachuhrsystem» macht tatsächlich Sinn. Dabei gilt es, ein Detail nicht zu vergessen: Beide Spieler sollten einen transparenten Blick auf die Schachuhr erhalten.
Artikel: Lukas Gruntz / Architektur Basel