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03.07.25
© Kathrin Schulthess
Tabula Rasa Taktik
Ein weiterer Paukenschlag auf dem Klybeck-Areal: Drei baukulturell bedeutsame Ensembles wurden aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen. Nach der Kaskade von elf Abbruchgesuchen, die vergangenes Jahr eingereicht wurden, gerät der Bestand auf dem Klybeck noch stärker unter Druck. «Für die Bauten 322/328 sowie 370–373, 375, 379 und 381 (...) prüfen die Eigentümerinnen den Rückbau», heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Das städtebauliche Leitbild wird damit weiter ausgehöhlt – und droht, seine Bedeutung zu verlieren.
© Städtebauliches Leitbild
Heute liest es sich fast höhnisch: «Der Charakter wird durch den Erhalt von Bestandesbauten gesichert.» Das steht auf Seite 59 des städtebaulichen Leitbilds für das Klybeck-Areal. Verfasst vor drei Jahren. Damals versicherte Kantonsbaumeister Beat Aeberhard im Interview mit uns: «Man muss das Leitbild richtig einordnen. Es ist durchaus möglich, dass weitere Bauten erhalten werden.» Man müsste diesen Satz ins Gegenteil verkehren, damit er heute noch glaubwürdig wäre.
© Klybeck Atlas
Im Leitbild wurde ein Loblied auf die bestehende Industriearchitektur angestimmt: «Das in Klinkerbauweise errichtete historische Ensemble am östlichen Ende der Strasse (WKL 370–381) bildet den Auftakt für die grossen Neubauten, die den Massstab und die Gestaltungsprinzipien der Bestandsbauten aufgreifen.» Die Kantonale Denkmalpflege hatte das Klybeck-Areal 2011 und 2016 inventarisiert und neun Bauten sowie Ensembles ins Inventar der schützenswerten Bauten aufgenommen. 2021 wurde die Schutzwürdigkeit dieser Objekte mittels denkmalpflegerischer Gutachten geprüft – und für alle bestätigt.
© Kathrin Schulthess
Tatsächlich sind es besondere Zeitzeugen, die an der Mauerstrasse 1 stehen. Die stilgleichen Bauten bilden «ein für Basel einzigartiges, repräsentatives Ensemble von Industriearchitektur aus rotbraunem Sichtbacksteinmauerwerk, vor dem sich die weiss gestrichenen Rasterfenster aus Beton abheben», heisst es im Jahresbericht 2016 der kantonalen Denkmalpflege. Die architektonische Qualität der Zweckbauten beruht auf ihrer Gliederung, der Vielfalt und der sorgfältigen Gestaltung ihrer Details – in Verbindung mit der Einheitlichkeit des Materials. «Die fünf stilgleichen Bauten sind das letzte repräsentative Beispiel von Industriearchitektur aus Sichtbackstein in Basel.»
© Klybeck Atlas
Wir gehen die Strasse abwärts. Besonders ikonografisch sind die beiden Bauten K322 und K328 mit ihren charakteristischen, runden Giebelfenstern, die einem verträumt entgegenblicken. «Die eng beieinander stehenden, zur Strasse giebelständigen Fabrikhallen sind durch hochrechteckige, geschossübergreifende Fenster und Lisenen gegliedert. Sie sind die letzten Zeugnisse eines frühen Fabriktyps, der einst als ein- bzw. zweigeschossiger Backsteinbau mit Sattel- oder Sheddach in variantenreicher Vielzahl die flächendeckende Erstbebauung des Industrieareals zwischen Hochkaminen bildete», lesen wir im Bericht der Denkmalpflege.
© Kathrin Schulthess
Der Wind hat gedreht. Die Baukultur steht auf dem Klybeck unter Druck. Schuld sind die Altlasten. Bei drei eingetragenen Objekten hätten Untersuchungen ergeben, «dass eine Unterschutzstellung aufgrund der Schadstoffbelastung nicht angemessen wäre. Sie wurden folglich aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen.» Die Abklärungen zeigten, «dass bei den Bauten 322/328, 370–373, 375, 379 und 381 auch bei umfassenden Sanierungsmassnahmen ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnte – und die Bauten deshalb nicht weiter genutzt werden sollten.»
Basierend auf der Entlassung aus dem Inventar steht für die Eigentümerinnen der Abbruch im Fokus: «Für die Bauten 322/328 sowie 370–373, 375, 379 und 381 (alle entlang der Mauerstrasse) prüfen die Eigentümerinnen den Rückbau.» Immerhin besteht für Bau K90 leise Hoffnung. Hier prüft die Swiss Life, ob ein Erhalt des Gebäudes und eine Umnutzung möglich ist: «Der Bau kann aufgrund der Schadstoffe zwar nicht denkmalgerecht, aber möglicherweise in veränderter Form doch als prägender Teil des Stadtbilds erhalten werden.» Das K90 soll gemäss aktuellem Planungsstand zum Parkhaus werden – samt Aufstockung mit Wohnungen. Die Transformation der anderen Bauten sollte ebenso vertieft geprüft werden. Darin ist sich unsere Community einig. In einer Umfrage sprachen sich 97% (von insgesamt 547 Personen) für eine Umnutzung aus, auch wenn das eine beschränkte Verweildauer bedingen würde. Die Pflege des baukulturellen Erbes – und das Nettonull-Ziel – sollte es der Eigentümerschaft definitiv wert sein.
© Kathrin Schulthess
Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Das städtebauliche Leitbild hat innerhalb von drei Jahren seine Glaubwürdigkeit verloren. Rückblickend ist es an Naivität kaum zu übertreffen, dass 2021 keine fundierten Schadstoffuntersuchungen stattfanden – bevor man die erhaltenswerten Bauten bestimmte. Im Falle der Mauerstrasse ist das Versprechen des Leitbilds – «Der Charakter wird durch den Erhalt von Bestandesbauten gesichert» – zur hohlen Phrase geworden. Die Herleitung des Städtebaus ausgehend von der vorhandenen industriellen Bebauungsstruktur ist zur Farce geworden. Vielleicht sollte man einen planerischen Neustart wagen. Oder die Planungspartner in aller Ehrlichkeit sagen, worum es ihnen geht: Tabula Rasa Taktik.
Text: Lukas Gruntz / Architektur Basel