Ohne die visualisierten Kinder in der Umgebung könnte dieses Haus auch in der Gewerbezone stehen. © Arbeitsgruppe „Ratio“
«Anstossend und inakzeptabel»
BSA und SIA schalten sich in Debatte zur Schule Gelterkinden ein.
Zwei ungewöhnlich deutliche Stellungnahmen prägen die Debatte zur Primarschule Hofmatt in Gelterkinden: jene des BSA Basel sowie der offene Brief des SIA Basel. Beide kommen unabhängig voneinander zum selben Schluss. Der BSA spricht von einer «höchst problematischen» Entwicklung, der SIA nennt das Vorgehen «anstossend und inakzeptabel».
Zur Abstimmung steht damit mehr als ein Projektierungskredit. Es geht um die Frage, ob das Instrument des Architekturwettbewerbs ernst genommen wird. Der Wettbewerb wurde 2023 korrekt durchgeführt: offen, transparent, fachlich breit abgestützt. Ein unabhängiges Preisgericht hat «Campus Loggia» einstimmig zum Sieger bestimmt. Der SIA bezeichnet das Verfahren als «sorgfältig und vorbildlich», das Ergebnis als «eindeutig». Das ist kein Meinungsbild, sondern ein qualifiziertes Resultat.

Dieses wird nun relativiert – durch ein Alternativprojekt ausserhalb jedes geregelten Rahmens. Ein privat entwickelter Vorschlag ist kein Wettbewerbsbeitrag. Ihn als gleichwertig darzustellen, ist – so der SIA – «nicht tolerierbar». Der BSA spricht von einem «direkten Angriff auf die Integrität des Wettbewerbsverfahrens». Der Wettbewerb sei Instrument zur baukulturellen Qualitätssicherung. Genau diese fehlt den Alternativen: Sie «entziehen sich jeglicher unabhängigen fachlichen Prüfung» und basieren «auf nicht transparenten Grundlagen», wie der BSA festhält. «Dem SIA wurde zugetragen, dass das Nein-Komitee durch eine Gruppe aus Bauunternehmern und einem Bauingenieurbüro ein Alternativprojekt erarbeiten liess.» Der SIA Basel zeigt sich über dieses Vorgehen «sehr überrascht und konsterniert. Ein solches Vorgehen stufen wir als inakzeptabel ein.»

Wie billig kann ein Schulhaus sein? Die Kostenargumentation greift zu kurz. Wer ein Projekt als «günstiger» bezeichnet, ohne Grundlagen offenzulegen, operiert mit einem verkürzten Verständnis von Wirtschaftlichkeit. Diese ist – so der BSA – «integraler Bestandteil jedes Wettbewerbsverfahrens». Besonders kritisch ist die angekündigte «kostenlose» Überlassung eines Projekts. Der SIA nennt dies klar «beschaffungsrechtlich unzulässig». Für den BSA «schafft [es] unzulässige Vorteile, unterläuft etablierte Verfahren und setzt einen gefährlichen Präzedenzfall». Die Folgen reichen über den Einzelfall hinaus. Der SIA warnt, dass damit die «korrekte und transparente Vorgehensweise […] beispiellos in Frage gestellt» würde. Es ist Aufgabe des Gemeinderats, hier Klarheit zu schaffen. Die Stimmbevölkerung hat Anspruch auf eine verlässliche Grundlage. Dazu gehört auch die Feststellung, dass ein solches Projekt «auch im Falle einer Ablehnung der aktuellen Vorlage» keine Option ist.
Widerspruch ist in einer Demokratie legitim. Aber er sollte nicht «politisch irreführend» sein. Der SIA Basel fasst die Causa treffend zusammen: «Die Gleichstellung eines privat entwickelten Vorschlags mit einem Wettbewerbsbeitrag, der unter Konkurrenz in einem offenen Verfahren und durch ein ausgewiesenes, paritätisch zusammengesetztes Entscheidungsgremium beurteilt wurde, ist nicht tolerierbar.»
Quelle: Offener Brief SIA Basel, Stellungnahme BSA Basel