Politik
09.07.25
Das "solarisierte" Basler Münster © Silvio Schubiger
Regierungsrat präsentiert Solaroffensive 2.0
Im November 2022 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt dem Netto-Null-Ziel 2037 zugestimmt. Ein zentraler Baustein zur Erreichung dieses Ziels ist der Ausbau der Photovoltaik (PV). Gemäss Schätzungen kann das Solarstrompotenzial auf den Dächern und an den Fassaden im Kanton bis zu 40 Prozent des heutigen Strombedarfs decken. Mit der sogenannten Solaroffensive verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Nutzung von Solarenergie deutlich zu steigern. Die überarbeitete Vorlage wurde nun vom Regierungsrat verabschiedet und dem Grossen Rat zur weiteren Beratung überwiesen.
Die öffentliche Vernehmlassung zur Solaroffensive fand zwischen dem 23. April und dem 29. Juli 2024 statt. Insgesamt gingen 33 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen fielen differenziert aus; Zustimmung und Kritik hielten sich in etwa die Waage. In Reaktion auf die Eingaben wurde der Gesetzesentwurf angepasst, wobei die Grundelemente beibehalten wurden. Dazu gehören vereinfachte Bewilligungsverfahren, erweiterte Förderinstrumente sowie eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung für bestehende Gebäude – letztere mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren.
Das "solarisierte" Basler Münster © Silvio Schubiger
Die geplanten Erleichterungen bei den Bewilligungsverfahren wurden in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege erarbeitet. So soll das bisherige Verbot von PV-Anlagen in den historischen Ortskernen von Basel, Riehen und Bettingen aufgehoben werden. Für besonders schützenswerte Bauten, Kulturdenkmäler sowie Fassaden in der sogenannten Schonzone bleibt eine ordentliche Baubewilligung erforderlich. In weniger sensiblen Gebieten genügt für bestimmte, gestalterisch angepasste Anlagen eine einfache Meldung an das Bau- und Gewerbeinspektorat. Was als «genügend angepasst» gilt, ist in der Raumplanungsverordnung konkretisiert. Anlagen, die diese Kriterien nicht erfüllen, unterliegen weiterhin dem ordentlichen Bewilligungsverfahren – unabhängig von der Zonierung.
Die Pflicht zur solaren Nutzung wurde im Zuge der Vernehmlassung präzisiert. Sie gilt künftig für bestehende Gebäude mit einer geeigneten Dachfläche von über 100 m². Kleinere Dachflächen sowie Fassaden sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Bauten von kantonaler oder nationaler Bedeutung. Bei inventarisierten Objekten und Gebäuden in der Schutzzone entscheidet die Denkmalpflege im Einzelfall über die Zulässigkeit von PV-Anlagen. Teilflächen, die aus denkmalpflegerischen oder technischen Gründen nicht nutzbar sind, werden nicht in die Nutzungspflicht einbezogen.
Eine Indachanlage – Die PV-Module der Indach-Anlage ist gleichzeitig die Dachhaut. Foto © Lukas Gruntz / Architektur Basel
Wird eine Nutzungspflicht nicht erfüllt, ist eine Ersatzabgabe an den kantonalen Förderabgabefonds zu entrichten. Diese beträgt jährlich 150 Franken pro Kilowatt installierbarer Leistung und ist über zehn Jahre zu leisten. Erfolgt innerhalb dieser Frist doch noch eine Umsetzung der Solarnutzung, entfallen die noch offenen Raten. Für bestimmte Härtefälle ist ein Zahlungsaufschub von bis zu drei Jahren nach dem nächsten Eigentümerwechsel möglich.
Der Kanton plant, die Installation von Photovoltaikanlagen bis 2040 mit Förderbeiträgen zu unterstützen. Damit soll die Solaroffensive schrittweise Wirkung entfalten, bis die Nutzungspflicht flächendeckend in Kraft tritt. Die Förderbeiträge sind degressiv ausgestaltet, was einen Anreiz für eine frühzeitige Umsetzung schaffen soll. Neben einem Grundbeitrag für jede Anlage sind zusätzliche Fördermittel für Fassadenanlagen und für PV-Anlagen an schützenswerten Bauten vorgesehen. In der Anfangsphase sind auch Beiträge für Balkonkraftwerke und Beteiligungsanlagen vorgesehen. Der Kanton will die Wirksamkeit der Solaroffensive sowie die Auszahlungspraxis laufend überprüfen.
Quelle: Medienmitteilung Basel-Stadt