Aktuelles 16.07.25

Besprechung eines Projektbeitrages im Lichthof der Abteilung Hochbau © Robert Adam

Problemkind Planerwahl – wie verhindern wir Dumpingpreise?

Das Planerwahlverfahren nach SIA 144 soll die faire Beschaffung von Planerleistungen bei Projekten mit kleinem Gestaltungsspielraum regeln. Seit Januar stellt der Verband dazu eine überarbeitete, kostenlose Wegleitung zur Verfügung. Für Architekturbüros gilt das Verfahren als weniger aufwändige Form der Akquise als der klassische Wettbewerb. Die Kehrseite der Medaille: Da das Verfahren oftmals falsch angewendet wird, kommt es zu Dumping. Oft ist es für die Teilnehmenden zudem intransparent. Das Problemkind kränkelt auf verschiedenen Ebenen. Wir sprechen darüber.

Dumping – wie sich eine Branche kannibalisiert
Kaum in einer anderen Branche geschieht es so offensichtlich: Die Couvert-Öffnungen bei Planerwahlverfahren bringen das Preisdumping ans Licht. Architektur Basel weiss von mehreren Fällen, in denen Architekt:innen – teilweise auch bekannte BSA-Büros – Tiefsthonorare abgegeben haben. Es kam vor, dass die niedrigsten Ansätze bei rund 80 Franken pro Stunde lagen, wenn man sie über die aufwandbestimmende Bausumme zurückrechnet – im Wissen darum, dass die SIA-Honorarformel nicht mehr verwendet werden darf. Bei jüngsten Fällen im Kanton Bern, wo bei den beiden Einladungsverfahren «Brünnenstrasse 119» und «Hopfenweg 11» die Stundenanzahl von den Auslobern definiert war, wurde gar ein Stundenansatz von nur 70 Franken offeriert. Das übrige Teilnehmerfeld hat sich daraufhin mit einem offenen Brief, an höchste Amtsstellen und die Regierung adressiert, Gehör verschafft: «Denn diese Stundenansätze sind weder kostendeckend noch der verantwortungsvollen Arbeit einer Architektin, eines Architekten angemessen.»

Dumpingpreise verhindern faire Löhne Die üblichen Verdächtigen: In Basel sind einige Büros bekannt, die immer wieder besonders tief anbieten. Diese Dumpingpreise wirken sich direkt auf die strukturellen, ökonomischen Herausforderungen unserer Branche aus. Mit Stundenansätzen unter dem üblichen Marktniveau lassen sich keine fairen Arbeitsbedingungen schaffen und erst recht keine faire Löhne bezahlen. Bei jedem Verfahren stellt sich deshalb für alle Teilnehmenden die Frage: Wie weit unter die Schmerzgrenze kann man gehen? Im unguten Wissen darum, dass es einige Kolleg:innen ohnehin tun werden. Wünschenswert wären hier verstärkte Bemühungen seitens BSA und SIA, um mehr Berufsstolz und Verantwortungsbewusstsein einzufordern. Der Blick zu den Anwält:innen ist verlockend: Bei ihnen liegt das Honorar bei 200 bis 800 Franken pro Stunde. Darunter wird nicht gearbeitet. Im Sinne einer gesunden Planungsbranche sollte unser Tiefstwert ebenfalls nicht bei 80 Franken liegen, sondern sich eher an rund 140 Franken orientieren, wie sie auch in vielen Wettbewerbsauslobungen üblich sind. Wir sollten uns über die Qualität der inhaltlichen Arbeit und nicht über immer tiefere Honorare konkurrenzieren.

Nachträge als Ausweg?
Bei einem gestandenen Büro haben wir nachgefragt, wie ihre tiefen Angebote wirtschaftlich aufgehen. Wir erhalten die Antwort, dass sie darin versiert seien, welche Leistungen im Angebot enthalten sind – und welche nicht. Bei zusätzlichen Forderungen oder Änderungen würde man konsequent Nachträge stellen. Man sei sich bewusst, dass junge Büros hier benachteiligt sind, weil sie ohne das spezifische Wissen Nachträge oft weniger konsequent einfordern. Letztlich hätten sich die Bauherrschaften diese Situation aber selbst zuzuschreiben, wenn sie vor allem nach dem tiefsten Preis vergeben. Aus unserer Sicht ist dieser Ansatz allerdings höchst problematisch: Er schadet dem verantwortungsvollen Berufsbild und weist auf einen grundlegenden Systemfehler hin.

Nur für geringe Gestaltungsaufgaben
Das Planerwahlverfahren nach SIA 144 sollte grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn bei einem Projekt ein geringer Gestaltungsspielraum besteht. Ein Blick ins BWA-Portal zeigt deutlich, dass dieses Prinzip häufig missachtet wird. Viel zu oft wird das falsche Verfahren gewählt – nämlich dann, wenn in Wahrheit doch gestalterische Konzeptionen gefragt sind. So fand beispielsweise im Kanton Aargau ein Planerwahlverfahren statt, wo auf der grünen Wiese ein neuer Doppelkindergarten entstehen soll. Es versteht sich von selbst, dass diese Aufgabe sowohl architektonisch, typologisch als auch gestalterisch grossen Spielraum bietet und eine klassische Aufgabe für einen offenen, anonymen Projektwettbewerb darstellen würde. Das planende Büro wurde sogar ohne «Zugang zur Aufgabe», nur über den Preis und Referenzen ermittelt. Wie versichern sich diese Bauherrschaften, dass sie effektiv das qualitätsvollste Projekt für ihren Ort und die Nutzenden erhalten?

In der Abteilung Hochbau wird ein Projektbeitrage besprochen © Robert Adam

Schwache Jury, kein Bericht, keine Transparenz
Erfahrene Jurymitglieder, die einen grossen Wert auf die architektonische Qualität legen, wissen: Die Punkteverteilung bei der Bewertung «Zugang zur Aufgabe» muss sehr streng vorgenommen werden, damit nicht die Honorare den Ausschlag geben. In der Praxis wird jedoch häufig nur ein einzelnes externes Fachjurymitglied beigezogen, oder die Beurteilung erfolgt gleich vollständig durch Mitarbeitende der zuständigen Ämter. Dies wird dem Verfahren nicht gerecht – auch wenn es gegenüber einem klassischen Wettbewerb mit weniger Aufwand verbunden ist. Gleichzeitig gibt es, um den Aufwand auf der Seite der Auslober:innen klein zu halten, oft kein Protokoll oder einen Jurybericht. Dadurch fehlt es an Transparenz und einer möglichen Reflexion beziehungsweise architektonischen Einordnung des eigenen Beitrags. Auch in Basel zeigt sich dieses Problem: Sämtliche Planerwahlverfahren, die seitens der Stadt im Einladungsverfahren durchgeführt werden, sind nicht öffentlich publiziert.

Zwei-Couvert-Methode und Nachwuchsförderung
Was in Basel erfreulicherweise bereits üblich ist, hat sich in den ländlichen Regionen leider noch nicht durchgesetzt: die zwingende Anwendung der Zwei-Couvert-Methode. Nur so kann gewährleistet werden, dass die fachliche Qualität einer Arbeit unabhängig von den finanziellen Konditionen beurteilt wird. Die Angebote sollten dabei in zwei Schritten geöffnet und mit getrennten Protokollen dokumentiert werden. Klingt eigentlich selbstverständlich, ist es aber nicht. Ein Blick ins BWA-Portal zeigt, dass auch diese qualitätssichernde Praxis vielerorts nicht umgesetzt wird. Und zuletzt bietet das Planerwahlverfahren oftmals keinen Platz für Nachwuchsförderung, da sowohl die Referenzen als auch die Schlüsselperson mitbewertet werden. Junge Büros haben kaum eine Chance, Aufträge über Planerwahlverfahren zu erhalten, da sie – trotz innovativer Ansätze und hoher Motivation – an starren Anforderungen scheitern.

Fazit: Es braucht den Diskurs! Richtig angewendete und fair organisierte Planerwahlverfahren können je nach Aufgabe ein passendes Instrument sein. Die neue Wegleitung des SIA bietet hier eine grosse Hilfestellung – und zeigt ebenfalls Problemstellungen aus der Praxis. Es ist wichtig, dass die Wegleitung bekannt gemacht und genutzt wird. Gerade hinsichtlich der Zwei-Couvert-Methode, der fairen Benotung der Honorare und der Bewertung des «Zugangs zur Aufgabe» gibt sie Antworten und Hoffnung auf faire Verfahren in Zukunft. Zum Thema Dumpingpreise braucht es hingegen den öffentlichen Diskurs.

Text: Christina Leibundgut / Architektur Basel


Hier kann die SIA-Wegleitung zu Planerwahlverfahren kostenlos heruntergeladen werden > DOWNLOAD-LINK

Link zum BWA-Portal