Projektstopp und Kündigung: Caruso St John verlieren Auftrag für Neubau Biomedizin

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Dass Architekten während einem laufenden Planungssprozess die Kündigung erhalten, kommt selten vor. Noch seltener, wenn es sich um ein renommiertes Architekturbüro und einen bedeutsamen öffentlichen Auftrag handelt. Eingetreten ist dieses unwahrscheinliche Szenario beim Neubau Departement Biomedizin der Universität Basel. Dem Architekturbüro Caruso St John aus Zürich und London wurde der Auftrag für die weitere Planung des Projekts entzogen.

Rückblick: Im Herbst 2015 wurden der Öffentlichkeit die Resultate des Architekturwettbewerbs vorgestellt. Aus dem hochkarätigen Teilnehmerfeld mit berühmten Namen wie David Chipperfield, Christ & Gantenbein oder Adolf Krischanitz stach der Entwurf von Caruso St John besonders hervor. Die Jury – bestehend u.a. auch aus diversen Vertretern der Universität Basel – war voll des Lobes für das siegreiche Projekt. Insbesondere wurde hervorgehoben, wie die Architekten „die funktionalen Bedingungen und einschränkenden Vorgaben virtuos genutzt haben, um ein Projekt zu entwerfen, das in seiner Prägnanz und Eigenständigkeit überrascht“. Und dies sowohl hinsichtlich der „städtebaulichen Setzung, der architektonischen Gestik als auch in der Weise, wie es den funktionalen und betrieblichen Erfordernissen Rechnung trägt.“

Modellfoto Neubau Departement Biomedizin der Universität Basel © Hochbauamt Basel-Stadt

Modellfoto Neubau Departement Biomedizin der Universität Basel © Hochbauamt Basel-Stadt

Drei Jahre später ist wenig übriggeblieben vom einst überschwänglichen Lob. In einer gemeinsam vereinbarten Erklärung bestätigen die Projektbeteiligten die Kündigung des Architektenvertrags. Die Architekten Caruso St John werden darin mit keinem Wort erwähnt: „Nachdem der Wettbewerb und das Vorprojekt mit Unterstützung des Hochbauamtes Basel-Stadt durchgeführt wurden, sollen die weiteren Phasen der Projektierung und Realisierung eigenverantwortlich durch die Universität Basel abgewickelt werden.“

Das wirft einige Fragen auf. Zuerst einmal nach dem Grund der Kündigung der Zusammenarbeit. Hier werden in erster Linie der „grosse Kostendruck“ geltend gemacht. “Aufgrund dieser Ausgangslage hat die Universität Basel entschieden, einen Projektstopp einzulegen und die gesamte Projektorganisation vollständig neu aufzubauen.“ Der verantwortliche Verwaltungsdirektor der Universität Basel, Christoph Tschumi, schreibt auf Anfrage von Architektur Basel, dass in Zukunft „Schnittstellen reduziert sowie Projektleitungsprozesse vereinfacht und effizienter ausgestaltet werden.“ Was der Projektstopp und die damit verbundenen Verzögerungen für eine Kostenfolge haben wird, bleibt ungeklärt. Gemäss Tschumi müssen zunächst die Generalplanerleistungen für die Projektierungs- und Realisierungsphase neu ausgeschrieben werden. Das Projekt werde jedoch „auf Basis des Wettbewerbs und des Vorprojektes fortgeführt.“

Visualisierung Neubau Departement Biomedizin der Universität Basel © Caruso St John Architects

Visualisierung Neubau Departement Biomedizin der Universität Basel © Caruso St John Architects

Der Entwurf von Caruso St John soll also von einem neuen Generalplaner geplant und realisiert werden. Für das Urheberrecht der Architekten bedeutet das einen tiefgreifenden und problematischen Einschnitt, den man in dieser Form in der Architekturstadt Basel kaum je erlebt hat. „Wir haben Wert darauf gelegt, Caruso St John Architects ab dem Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr als Urheber zu nennen,“ schreiben die Architekten auf die entsprechende Anfrage von Architektur Basel. Absurd: Nun soll also ein bedeutender öffentlicher Neubau der Universität Basel geplant und gebaut werden, wobei am Ende kein Architekt namentlich für Form und Gestaltung verantwortlich sein wird.

Der Bund Schweizer Architekten (BSA) reagierte inzwischen in einer Medienmitteilung auf die Vorkommnisse: „Die Kündigung des Vertrags stellt das im Gestaltungsplan vorgesehen Verfahren zur Erlangung eines architektonisch herausragenden Projektes in Frage und lässt die im Verfahren des Wettbewerbs erreichten Qualitäten verpuffen.“ Der BSA fordert „die Weiterführung des Projektes mit den international renommierten Architekten Caruso St John auf Grundlage des Siegerprojektes.“ Ob sie damit bei den Verantwortlichen der Universität auf offene Ohren stossen, wird sich weisen.

Unklar bleibt die Rolle des Hochbauamts, das eigentlich als Hüterin der baukulturellen Qualität auftreten sollte – und für den Architekturwettbewerb verantwortlich war. Auf Anfrage von Architektur Basel wird an die zuständigen Stellen der Universität Basel verwiesen. Die heisse Kartoffel wird weitergegeben. Die Architekten bestätigen, dass die Kündigung „vertraglich rechtens ist“. Insofern wird die Geschichte kein juristisches Nachspiel haben. Es bleiben ein schaler Nachgeschmack und die Erkenntnis, dass herausragende Architektur auch im selbsternannten Architekturmekka Basel einen schweren Stand haben kann.

Text: Architektur Basel / Lukas Gruntz

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