Aktuelles
20.11.23
© Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Alle 45 Einsprachen abgewiesen – Regierungsrat verabschiedet Bebauungsplan für dritten Roche-Turm
Der Turmbau zu Basel soll weitergehen. Zumindest, wenn es nach der Regierung geht. Vergangene Woche hat sie den Bebauungsplan für das Südareal der Roche verabschiedet. Damit soll der rechtliche Rahmen für den dritten Roche-Turm mit einer maximalen Höhe von 221 Metern Höhe geschaffen werden. Dagegen gab es – vor allem im betroffenen Wettsteinquartier – reger Widerstand. Insgesamt 45 Einsprachen gingen ein. Der Regierungsrat weist alle ab. Wir werfen einen Blick auf den Ratschlag.
Situationsplan
Trotz schwächelndem Aktienkurs setzt Roche auf Wachstum. Die Firma hat in den letzten 15 Jahren das Stammareal an der Grenzacherstrasse umfassend entwickelt und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Nach Abschluss der Arbeiten am Forschungszentrum und am Bau 2 auf dem Nordareal sollen nun die Forschungs- und Bürogebäude auf dem Südareal zurück gebaut werden, um Platz für einen grosszügigen Park und neue Bauten zu schaffen. Das besagt der neue Bebauungsplan. Jürg Erismann, Leiter Standort Basel/Kaiseraugst, fasst die Absichten des Pharmakonzerns folgendermassen zusammen: “Die Investition von zusätzlichen 1,2 Milliarden CHF ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft des Standorts Basel. Die neuen Gebäude erweitern die Infrastruktur für zukünftige Innovationen entlang der kompletten pharmazeutischen Wertschöpfungskette, von der Forschung bis hin zur Produktion." Es sei ein weiteres, klares Bekenntnis zum Forschungs- und Produktionsstandort Basel und der Schweiz. Zur Sicherung der Entwicklung des Südareals ist eine Zonenänderung und ein Bebauungsplan notwendig. Damit werde das heute schon bestehende Nutzungsmass so umverteilt, dass ein Grün- und Freiraum entstehen kann, ohne dass Roche auf die bestehenden Nutzflächen langfristig verzichten muss.
Entwicklung Südareal © Roche
Der Widerstand ist beachtlich: Gegen die Planauflage sind 45 Einsprachen und eine Anregung eingegangen. Die Einsprechenden kritisieren die weitere Verdichtung auf dem Areal sowie die damit zusammenhängende Vernichtung von Bausubstanz. Unter den Einsprechenden sind mitunter bekannten Namen. Beispielsweise die Zuger Stadtplanerin Nicole Wirz oder der grünliberale Bürgergemeinderat Daniel Ordás. Die Behörden haben in einem ersten Schritt die Legitimation der Einsprechenden geprüft. Die Herleitung ist geometrisch: "Mit einem Kreis beschränkt rund um das Baufeld B bzw. um Bau 3 mit einer Distanz, die der maximalen Höhe dieses Hochhauses entspricht, lässt sich der Bereich der Einsprachelegitimation von den auf Sichtweite betroffenen «Anwohnern» so präzisieren, dass ein ausgewogenes Verhältnis der Distanz zum Streitobjekt entsprechend seiner ausserordentlichen Gebäudehöhe entsteht." Diese Methode ergab, dass lediglich 14 Einsprachen berechtigt seien. Die darin enthaltenen Kritikpunkte reichen von der fehlenden Mitwirkung, dem nicht nachvollziehbaren Raumbedarf, der sprunghaften Masterplanung, die "dem Klimanotstand zuwiderlaufende Entwicklungsstrategie" bis zur "materiellen Entwertung der Privatliegenschaften." Es handelt sich um umfangreiches Juristenfutter. Den Rahmen dieses Artikels würde es sprengen, auf alle Argumente einzugehen. Der Ratschlag hingegen arbeitet alle Punkte sorgfältig auf – und versucht sie zu widerlegen. Das ist spannend. In Bezug auf die Kritik, dass der Um- und Ausbau in Zeiten des Klimanotstands, nicht zu rechtfertigen sei, wird beispielsweise die Idee eines Holzhochhauses ins Spiel gebracht: "Wie und unter welchen gesetzlichen Anforderungen Bau 3 dereinst gebaut wird, kann aktuell noch nicht abschliessend gesagt werden. Auch Holz als Baustoff ist im Hochhausbau keine Unmöglichkeit mehr." Der dritte Roche-Turm in Holzbauweise wäre ein interessante Variante. Und vielleicht reicht es dann auch für eine PV-Fassade.
Das dritte Hochhaus im schmatischen Schnitt
Darstellung des 2-Stunden-Schattens
Besonders bemerkenswert ist die Einsprache des Heimatschutzes Basel. Er wendet sich gegen den Umgang des Bebauungsplans mit dem Produktionsgebäude Bau 27 und dem Bürohochhaus Bau 52. Bei beiden Bauten handle es sich um hochrangige und erhaltenswerte Baudenkmäler. Der Heimatschutz beantragt, der Bebauungsplan sei so zu überarbeiten, dass die beiden Bauten erhalten bleiben und unter Denkmalschutz gestellt werden. Beide Bauten haben einen besonderen Denkmalwert: "Mit Blick auf die Randlage des Baus im Osten des Südareals wurde für die Inventaraufnahme auch der besondere Stellenwert betont, den der Bau 27 durch sein homogenes, die Topografie prägendes Erscheinungsbild in der Nachfolge der ehemaligen Produktionsanlage einnimmt." Ähnliches gilt für Bau 52: "Das von Roche und der Kantonalen Denkmalpflege in Auftrag gegebene Gutachten der Architekten Diethelm & Spillmann von Juli 2019 kommt zum Schluss, dass der Bau 52 schutzwürdig und grundsätzlich integral zu erhalten sei. Das Scheibenhochhaus weise für ein fast sechzigjähriges Gebäude einen bemerkenswert hohen Anteil an bauzeitlicher Substanz auf und habe einen hohen Zeitzeugenwert sowohl in gestalterischer Hinsicht als auch städtebaulich." Gestützt auf diese Ausführungen hält der Ratschlag fest, dass sowohl Bau 52 als auch Bau 27 grundsätzlich Denkmalcharakter zukommt. Es folgt eine umfassende Interessensabwägung: "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aufgrund der Qualitäten der fraglichen Bauten durchaus
ein öffentliches Interesse an deren Schutz und Erhalt besteht. Dieses Interesse wird aber von den
entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen überwogen. Zunächst spricht der sehr
grosse Aufwand, der mit der Ertüchtigung und Sanierung der Bauten verbunden wäre." Oder kurz: Ökonomie vor Denkmalschutz.
Roche Südareal © Architektur Basel
Der Heimatschutz bringt in seiner Einsprache ausserdem vor, dass die Aufnahme des Gesamtareals der Roche in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (kurz: ISOS) als "weisse Fabrik" dazu führe, "dass dieses direkt anwendbar sei und zudem zwingend ein Gutachten von der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege eingeholt werden müsse." Das Roche-Areal wird im ISOS als Gebiet der Aufnahmekategorie A zugeordnet und mit zudem dem Erhaltungsziel A bezeichnet. Das bedeutet, dass die Substanz aller Bauten, Anlageteile und Freiräume integral zu erhalten sei, und störende Eingriffe zu beseitigen seien. Hier wird die Gegenargumentation der Regierung ziemlich juristisch: "In der Tat ist das Areal der Roche im ISOS eingetragen. Die entsprechende Schutzbestimmung in Art. 6 Abs. 1 NHG3 gilt aber aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nur bei der Erfüllung von Bundesaufgaben in unmittelbarer Weise (Art. 78 Abs. 1 und 2 BV4, Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 NHG). Soweit keine Bundesaufgabe in Frage steht, wird der Schutz von Denkmälern und Ortsbildern vorab durch kantonales Recht gewährleistet." Zählt das ISOS also nur bei Bundesaufgaben? Würde der Grosse Rat dieser Argumentation folgen, wäre das ein harter Schlag gegen das Inventar. Mit der juristischen Auslegung des Ratschlags dürfte das ISOS massiv an Bedeutung verlieren.
Visualisierung Roche_Südareal © F. Hoffmann-La Roche Ltd
Ein Hauptargument der Regierung pro Bebauungsplan lautet, dass damit der Grünanteil mindestens verdoppelt werden kann. Dies ermögliche eine "Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse". Dabei gibt es einen grossen Wermutstropfen: Der wunderschöne, neue Park am Rhein wird der Bevölkerung nicht offen stehen. Es ist bedauerlich, dass die Regierung nicht durchsetzen konnte, dass die neue Grünanlage öffentlich ist. In Anbetracht der zunehmenden Verdichtung würde damit für die Bevölkerung ein räumlicher Mehrwert geschaffen. Die Hoffnungen liegen nun beim Grossen Rat, dass dieser Fehler korrigiert wird. Die Sicherheitsbedenken der Roche sind nicht nachvollziehbar. Wir erinnern uns an die Worte von Standortleiter Erismann am Roche-Podium vor drei Jahren: "Wir können die Sicherheit eines öffentliche Parks nicht übernehmen. Wenn Leute am Wochenende unterwegs sind, sich sportlich betätigen und sich dabei verletzen. Das ist nicht denkbar." Hier ist mehr Mut angebracht. Liebe Roche, manchmal muss man das Undenkbare denken.
Quelle: www.medien.bs.ch / www.roche.ch