Es ist offiziell: Die Roche legt Pläne für das Südareal auf

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«Zonenänderung, Aufhebung eines Bebauungsplans, Festsetzung eines neuen Bebauungsplans sowie Linienänderung im Bereich Grenzacherstrasse, Solitude-Park und Solitude-Promenade (Roche Südareal)». Der Titel ist ziemlich trocken. Dahinter verbergen sich jedoch grosse Pläne. Die Roche möchte das Südareal am Rhein komplett umkrempeln. Ein grosser Park und ein drittes Hochhaus sind vorgesehen. Seit Montag läuft die öffentliche Planauflage.

Visualisierung Roche Südareal © F. Hoffmann-La Roche Ltd

«Die F. HoffmannLa Roche AG investierte in den letzten zwei Jahrzehnten stark in ihren Standort an der Grenzacherstrasse in Basel», lesen wir in der Information zur Planauflage. Neben den beiden hohen Gebäuden Bau 1 und 2 baut Roche aktuell entlang der Grenzacherstrasse ein neues Forschungs und Entwicklungszentrum. Dieses wird 2024 bezogen. Das Zentrum wird die Forschungsgebäude im Südareal ersetzen. «Die alten Forschungsgebäude und weitere Gebäude auf dem Südareal können nicht mehr weiter genutzt werden», heisst es weiter. Stimmt das tatsächlich? Das Rohn-Hochhaus scheint in guter Verfassung. Wir erinnern und an die lebendige Debatte um Schutzfähigkeit und Schutzwürdigkeit. Auf dem Südareal konzentriere Roche nun «globale Funktionen und Administration». Städtebaulich soll die bereits heute bestehende Nutzfläche neu verdichtet werden. Dies ermögliche auf dem Südareal einen grosszügigen Grünraum. Gemäss Roche soll er jedoch nicht öffentlich zugänglich sein: «Beim Roche Areal handelt es sich aber weiterhin um ein innerstädtisches Industrieareal, das den entsprechenden Vorschriften zur Sicherheit und Zugangskontrolle untersteht.» Man fragt sich, weshalb die Zugangskontrolle nicht direkt beim Eingang der Gebäude geregelt werden kann. In diesem Punkt ist die Politik gefordert. Wir finden: Hochwertiger Grünraum im Kleinbasel direkt am Rhein sollte unbedingt der ganzen Bevölkerung offenstehen.

© Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Ein weiteres mögliches Hochhaus Bau 3 vervollständigt das Ensemble aus Bau 1 und 2 in der städtebaulichen Vision». Das dritte Hochhaus soll maximal 221 Meter hoch werden. Die Höhe ist gestützt auf akribische Untersuchungen zum Schattenwurf. Eine Frage stellt sich dabei: Ist ein Architekturwettbewerb gemäss kantonalem Hochhauskonzept vorgesehen? Der Bebauungsplan bleibt in dieser Frage juristisch schwammig: «Das Projekt ist daher gestützt auf ein qualitätssicherndes Verfahren zu erarbeiten.» Was ein «qualitätssicherndes Verfahren» genau bedeutet, bleibt offen. Die Präzisierung erfolge später: «Dabei ist das Verfahren zum Start der Projektierung zwischen Roche und den zuständigen kantonalen Stellen zu definieren. Bei der Definition des Verfahrens ist die Wahl der Planer und die Dauer zwischen dem Beschluss des Bebauungsplans und dem Start der Projektierung zu berücksichtigen.» Wir sind gespannt.

Visualisierung Roche Südareal © F. Hoffmann-La Roche Ltd

Der Gang an den Münsterplatz lohnt sich allemal. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, die grossen Pläne der Roche in Ruhe zu studieren – und sich eine eigene Meinung zu bilden. Danach beginnt der weitere politische Prozess. Man darf gespannt sein, ob im Grossen Rat weitere Forderungen zum Bebauungsplan laut werden. Eine hätten wir: Der neue Park auf dem Südareal muss zwingend öffentlich zugänglich sein. Der Konkurrent flussabwärts macht vor, dass es möglich ist.

Quelle: www.raumplanung-staedtebau-stadtraum.bs.ch


INFO PLANAUFLAGE
Vom Montag, 21. November 2022, bis am Dienstag, 20. Dezember 2022, liegen folgende Entwürfe öffentlich auf:

  • Zonenänderung

  • Aufhebung eines Bebauungsplans

  • Festsetzung eines Bebauungsplans

  • Linienänderung

Mit der Planauflage wird gemäss § 116 Abs. 2 des Bau- und Planungsgesetz auch eine Planungszone begründet.

Die Dokumente können werktags von 8:00 bis 12:15 und von 13:15 bis 17:00 im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Münsterplatz 11, sowie unter www.raumplanung-staedtebau-stadtraum.bs.ch eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden in dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen.

Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Entwürfen oder zur Planungszone sind bis am Dienstag, 20. Dezember 2022 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Münsterplatz 11, 4001 Basel, einzureichen.

 

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