Aktuelles 15.07.21

Firmengeländer der F. Hoffmann-La Roche AG im Jahre 1964 © Swissair Photo AG, Basel

Regierungsrat lässt Heimatschutz abblitzen! Rekurs gegen Roche-Abbruch chancenlos

Auf dem Weg der Planung des dritten Hochhauses der Roche liegt ein Stein weniger. Der Regierungsrat ist auf den Verwaltungsrekurs des Heimatschutzes nicht eingetreten. Materiell wird er über die Unterschutzstellung der Roche-Bauten 52 und 27 nicht entscheiden. Die Basler Regierung drückt sich vor ihrer Verantwortung. Das sorgt für Kopfschütteln: "Der Heimatschutz ist befremdet über diesen Entscheid, weil das massgeschneiderte Verfahren für die Unterschutzstellung von Roche-Bauten einer Rechtsverweigerung gegenüber den in Denkmalschutzfragen rekursberechtigten Organisationen gleichkommt", wie der Heimatschutz in einer Medienmitteilung schreibt.

"Der Heimatschutz ist befremdet über diesen Entscheid, weil das massgeschneiderte Verfahren für die Unterschutzstellung von Roche-Bauten einer Rechtsverweigerung gegenüber den in Denkmalschutzfragen rekursberechtigten Organisationen gleichkommt."

Roche Südareal © Architektur Basel

Wie weiter? In Beurteilung der "realen Chancen" verzichtet der Heimatschutz auf einen Rekurs an das Appellationsgericht. Dennoch gibt er den Widerstand nicht ganz auf: In seiner Antwort an die Regierung formuliert der Heimatschutz "eine Aufsichtsbeschwerde zu den Umständen, unter denen der Entscheid im Denkmalrat zu Stande kam." Drei Mitglieder mussten in den Ausstand treten und konnten nicht mitentscheiden. In einem Fall, weil sich das betreffende Mitglied vorgängig in der Öffentlichkeit für den Erhalt der Bauten 27 und 52 engagiert hat. Gemäss bz Basel mussten folgende Mitglieder in den Ausstand treten: "Die Kunsthistorikerin Dorothee Huber, die sich via eine Petition öffentlich für die Unterschutzstellung der Bauten 27 und 52 stark gemacht hat, sowie die Architekten Quintus Miller und Marco Zünd, welche aktuell mit der Roche in einer Geschäftsbeziehung stehen." Insbesondere der forcierte Ausstand von Dorothee Huber ist höchst fragwürdig. Was die Aufsichtsbeschwerde bewirken kann, ist schwierig abzuschätzen. Es bleibt spannend.

Roche Südareal © Architektur Basel

Der Heimatschutz ist der Meinung, "dass ein Denkmalgeschäft von dieser Tragweite und politischen Bedeutung durch die Regierung hätte entschieden werden müssen." Was in der öffentlichen und politischen Diskussion ausserdem zu wenig zur Sprache gekommen sei, "ist die Frage, ob der Abbruch eines so riesigen Bauvolumens und der Bau eines weiteren, über 200 m hohen Hochhausturms überhaupt heutigen Nachhaltigkeitskriterien (Stichwort Klimadiskussion) entspricht." Auch das Expertengutachten, auf welches sich die Denkmalpflege stützt, erwähnt kritisch, dass in den vorliegenden Projektstudien von solchen Nachhaltigkeitszielen keine Rede sei. In unserem Podcast hatte Architektin Barbara Buser diesbezüglich dezidierte Kritik geäussert. Wörtlich heisst es im Gutachten: "Einer grundlegenden Neuausrichtung des Südareals würde der Erhalt einzelner schützenswerter Bestandesbauten nicht grundsätzlich widersprechen."

"Einer grundlegenden Neuausrichtung des Südareals würde der Erhalt einzelner schützenswerter Bestandesbauten nicht grundsätzlich widersprechen."

Roche Südareal © Architektur Basel

Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid damit, dass das Denkmalschutzgesetz kein Antragsrecht von Privaten vorsehe, "weder an das zuständige Departement, noch an den Regierungsrat." Das gelte auch für rekursberechtigte Organisationen. Auf das Argument, dass durch die Entlassung aus dem Denkmalinventar, welche auf Departementsebene entschieden wird, eine Rechtsverweigerung gegenüber den rekursberechtigten Organisationen resultieren könne, geht er nicht ein. Materiell rechtfertigt der Regierungsrat das Vorgehen des Bau- und Verkehrsdepartementes in der Antwort auf eine kritische Interpellation von Grossrätin Salome Bessenich: "Auch wenn die Äusserungen des Denkmalrats von grosser Bedeutung sind, kommt seinen Stellungnahmen bzw. Anträgen keine zwingende Verbindlichkeit zu, weder gegenüber dem zuständigen Departement, noch gegenüber dem Regierungsrat, noch gegenüber der betroffenen Grundeigentümerschaft. Das bedeutet auch, dass die Zustimmung des Denkmalrats keine zwingende Voraussetzung für einen Entscheid der Kantonalen Denkmalpflege oder des Regierungsrats ist."

Visualisierung Roche_Südareal © F. Hoffmann-La Roche Ltd

Im März 2021 wurde bekannt, dass der Denkmalrat der Regierung beantragt, das Direktionsgebäude Bau 21 (Architekt Otto Rudolf Salvisberg), ein Laborgebäude (ebenfalls Salvisberg) und das Personalhaus (Architekt Ronald Rohn) unter Schutz zu stellen. Die letzteren beiden Bauten liegen ausserhalb des Perimeters des Südareals, dessen Bebauungsplan überarbeitet werden muss. Der bedeutende Laborbau 27 von Salvisberg und Rohn sowie das "kleine" Hochhaus (Architekt Roland Rohn, Bau 52) auf dem Südareal hingegen sollen "vorsorglich abgebrochen werden". Für den Erhalt dieser Bauten wurde eine von über tausend Personen unterzeichnete Petition, darunter hochrangige Fachleute, eingereicht, aber vom Regierungsrat ebenfalls abgelehnt. Die beiden Industriedenkmäler stehen seit dem letzten Jahr auch auf der Roten Liste des Schweizer Heimatschutzes (SHS). Denkmalpflege und Denkmalrat sehen die "Schutzfähigkeit" nicht gegeben und stützten sich dabei auf ein Expertengutachten, wonach bei einer baulichen Erneuerung zu viel historische Substanz zerstört werden müsste. Fortsetzung folgt...

Quelle: Heimatschutz Basel